Die operative Umsetzung des Technologiefonds wird an Emerald Technology Ventures AG und Subunternehmen South Pole Carbon AG ausgelagert. Erste Bürgschaftsgesuche können jedoch bereits ab 1. November 2014 eingereicht werden. ©Grafik: UVEK

Technologiefonds: Unterstützung für Start-ups und KMU

(UVEK) Mit einem Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren oder den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen.


Technologiefonds und Klimapolitik

Der Technologiefonds ist ein klimapolitisches Instrument des Bundes, verankert im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011. Unternehmen, die marktfähige Innovationen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten, können Bürgschaften durch den Technologiefonds bekommen. Bei positiver Beurteilung erhalten diese Unternehmen eine Zusicherung. Die Bürgschaft wird Banken oder anderen geeigneten Darlehensgebern gewährt.

Der Bund kann Darlehen an Unternehmen ganz oder teilweise bis zu einem Maximalbetrag von 3 Millionen Franken verbürgen. Zur Deckung der Bürgschaftsausfälle werden dem Technologiefonds maximal 25 Millionen Franken pro Jahr aus den Erträgen der CO2-Abgabe zugeführt.

Zielgruppen
Die Unterstützung innovativer Technologien richtet sich primär an Schweizer Start-up Firmen oder KMUs. Um ihre bereits erprobte Technologie auf den Markt zu bringen oder nach Markteinführung auf neue Kundengruppen auszuweiten, sind gerade diese Firmen darauf angewiesen, ihre Finanzierung mit (günstigen) Darlehen auf eine solide Basis zu stellen. Der Technologiefonds unterstützt solche marktfähigen Innovationen, die ohne die Bürgschaft nicht realisiert würden. Er fügt sich so ideal in die Förderpalette des Bundes und wirkt komplementär zu anderen Instrumenten.

Operative Umsetzung

Die operative Umsetzung des Technologiefonds wird an Emerald Technology Ventures AG und Subunternehmen South Pole Carbon AG ausgelagert. Sie bauen eine Geschäftsstelle auf, die ab 1. Januar 2015 ihren Betrieb aufnimmt. Erste Bürgschaftsgesuche können jedoch bereits ab 1. November 2014 eingereicht werden.

Die Geschäftsstelle prüft die Bürgschaftsgesuche sowohl im Hinblick auf ihre technologische Eignung wie auch auf die finanzielle Struktur und Tragfähigkeit des Unternehmens und unterbreitet sie einem Bürgschaftskomitee, das sich aus Vertretern des Bundes und der Privatwirtschaft zusammensetzt. Das BAFU entscheidet über die Gesuche per Verfügung. Die Geschäftsstelle wird durch einen strategischen Ausschuss des Bundes mittels Leistungsauftrag gesteuert. Die Arbeiten dieses Steuerungsausschusses werden durch die Fachstelle Technologiefonds (Sektion Klimapolitik) unterstützt. Sie ist auch Ansprechperson für die Geschäftsstelle.

Text: UVEK

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