Der VSE begrüsst den Entscheid des UREK-S zur Motion «Gleich lange Spiesse für Anbieter und Konsumenten auf dem Energiemarkt».

VSE: UREK-S setzt ein Signal für effizienten Netzbetrieb

(VSE) Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE begrüsst den Entscheid der UREK-S und wertet ihn als positives Signal für einen auch in Zukunft effizienten Netzbetrieb. Die vorberatende Kommission empfiehlt nämlich dem Ständerat einstimmig, die Motion «Gleich lange Spiesse für Anbieter und Konsumenten auf dem Energiemarkt» von Nationalrat Ruedi Noser abzulehnen und damit den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren.


Die UREK-S hat an ihrer Sitzung Anfang April einstimmig beschlossen, dem Ständerat die Motion «Gleich lange Spiesse für Anbieter und Konsumenten auf dem Energiemarkt» von Nationalrat Ruedi Noser zur Ablehnung zu empfehlen. Der VSE begrüsst diesen Entscheid und ist optimistisch, dass der Zweitrat dieser Empfehlung folgen und damit den Entscheid des Nationalrats korrigieren wird.

Gesamtschweizerisches Energienetz gefordert
«Der VSE lehnt die Motion ab, weil sie kontraproduktiv ist und die Eigentumsrechte des Gemeinwesens verletzt», sagt VSE-Direktor Michael Frank. Denn die Motion verlangt entgegen ihrem Titel nicht bloss gesetzliche Anpassungen, um einen freien, gleichberechtigten Zugang der Anbieter und Konsumenten zum Energiemarkt sicherzustellen, was ohnehin bereits der Realität entspricht. Darüber hinaus fordert die Motion insbesondere auch ein gesamtschweizerisches Energienetz, das von einem einzigen nationalen Betreiber aufgebaut und betrieben wird.

Der Branchendachverband VSE lehnt die Idee eines gesamtschweizerischen Energienetzes ab und betont, dass die Motion vor allem auf ein gesamtschweizerisches Stromnetz abzielt. Mit der zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung, welche durch die Energiestrategie 2050 des Bundes weiter vorangetrieben wird, wächst die Bedeutung der regionalen und lokalen Netze. Diese müssen nach Massgabe der spezifischen Bedürfnisse optimiert und um- beziehungsweise ausgebaut werden. Ein zentraler Netzbetreiber wäre dazu und folglich auch für einen effizienten Netzbetrieb nicht geeignet. Soweit eine Koordination erforderlich ist, wird diese durch die Branche sichergestellt. Die Einsetzung eines nationalen Netzbetreibers würde ausserdem auf eine Enteignung der Verteilnetze beziehungsweise deren Eigentümer im Umfang eines hohen zweistelligen Milliardenbetrags hinauslaufen, wovon insbesondere Kantone und Gemeinden betroffen wären. «Ein derart schwerer Eingriff lässt sich weder durch ein öffentliches Interesse rechtfertigen, noch wäre er verhältnismässig», sagt Michael Frank.

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

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