Der Betrieb des AKW wurde dadurch gegenüber der Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1998 um ein weiteres halbes Jahr verlängert, jedoch unter folgender Auflage für die BKW: „Zusammen mit einem allfälligen neuen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung hat die Beschwerdegegnerin dem UVEK ein umfassendes Instandhaltungskonzept einzureichen.“
Beschwerde
Gegen den Entscheid des BVGer, das AKW ohne umfangreiches Instandhaltungskonzept nur noch bis zum 28. Juni 2013 weiterlaufen zu lassen, reichte die BKW am 20. April 2012 beim Bundesgericht BGer Beschwerde ein. In diesem Beschwerdeverfahren haben die ursprünglichen Beschwerdeführenden vor BVGer, Einwohnerinnen und Einwohner der Zonen 1 und 2 um das KKM – als Beschwerdegegnerinnen und -gegner – wieder Parteirechte. In einem Eventualantrag forderte die BKW gar die Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg bis zum politisch und betriebswirtschaftlich motivierten Datum 31. Dezember 2022 zu befristen, also um 10 Jahre zu verlängern. Bezüglich der Aufhebung der Befristung bemerkten die BKW: „Mit der Aufhebung der Befristung soll die bewilligungsmässige Basis für die beabsichtigten Investitionen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit des KKM erreicht werden.“ Wir stellen fest: Für die BKW scheint eine Investitionsplanung ohne Betriebsbewilligung keinen Sinn zu machen.
Kein nachvollziehbares Interesse
Zudem ersuchte die BKW für ihre Beschwerde um aufschiebende Wirkung. Das AKW Mühleberg dürfte demnach über den 28. Juni 2013 hinaus betrieben werden, falls das BGer zu diesem Zeitpunkt das Urteil noch nicht gefällt haben sollte. Das BGer hat dieses Gesuch mit Entscheid vom 23. Mai 2012 abgewiesen, soweit „…darauf einzutreten sei…“. Das BVGer erkannte „…kein nachvollziehbares Interesse…“, die BKW – mit Blick auf eine allfällige Gutheissung ihrer Beschwerde – „…vorsorglich von der Aufgabe zu entbinden, das vom BVGer verlangte umfassende Instandhaltungskonzept vorläufig wenigstens bereitzustellen…“. Die BKW sei ohnehin „…verpflichtet, sich konstant und gezielt mit den konkret existierenden Sicherheitsproblemen zu befassen...“.
Lösung für technische Mängel
Damit hat auch das Bundesgericht indirekt anerkannt, dass ein genügend grosses Interesse an der Einreichung eines umfassenden Instandhaltungskonzepts besteht. Dies hat zur Folge, dass die BKW riskieren würde, Ende Juni 2013 über keine Bewilligung mehr zu verfügen, wenn sie nicht rechtzeitig und vorsorglich ein solches Konzept einreicht. Das Instandhaltungskonzept muss faktisch für alle von den Beschwerdegegnerinnen und -gegnern geltend gemachten technischen Mängel des KKM eine Lösung anbieten. Dabei geht es weitgehend um Risiken, die seit mehr als 20 Jahren gerügt worden sind.
Umfangreichem Instandhaltungskonzept
Die BKW erhält somit ihre gewünschte Planungssicherheit, sie weiss nun, dass der Weiterbetrieb des AKW von einem neuen Bewilligungsantrag inklusive umfangreichem Instandhaltungskonzept abhängen kann: Ein Instandhaltungskonzept, das eine Staumauer und ein AKW erdbebenfest macht, ein von der Aare unabhängige Notkühlung, einen sicheren Kernmantel, eine neue Notstromversorgung für das Becken für abgebrannte Brennelemente, riesige Pfähle, um die Wohlenseestaumauer zu sichern und die Sicherung weiterer interner Anlageteile und Prozess-anlagen. Die BKW hat angekündigt, dass sie bis Ende Juni 2013 ein solches Konzept bereit haben werde. Ob sie damit alle grundlegenden schweren Mängel zu beheben vermag, wird sich zeigen.
Hoffen auf baldige Stilllegung
Der Entscheid des Bundesgerichts freut die Anwohnerinnen und Anwohner des AKW Mühleberg. Sie bedauern aber, dass die BKW Hunderte von Millionen in die Nachrüstung dieses alten maroden Reaktors stecken soll, statt diese Mittel in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu investieren. Sie hoffen auf die baldige Stilllegung des Mühleberg- Reaktors. Die Erdbebensicherheit der Staumauer und des AKW ist einstweilen weiterhin nicht gesichert. Vor allem ist die vom ENSI im Nachgang an den Fukushima Super-GAU geforderte diversitäre Kühlung des AKW noch heute nicht installiert – die BKW hat angekündigt, sie brauche für diese Nachrüstung 3 Jahre! Erst kürzlich wurde bekannt, dass das KKM mit diesem gravierenden Risiko anlässlich der EU-Stresstests international speziell problematisiert worden sei.
Text: Mühleberg Ver-fahren
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