Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14.30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14.81 ct/kWh.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14.30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14.81 ct/kWh.

Biomasse: Geringe Teilnahme an erster Ausschreibung – Ergebnisse veröffentlicht

(PM) Die deutsche Bundesnetzagentur hat am 18. September bei der ersten Ausschreibung für Biomasseanlagen 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von 27‘551 Kilowatt bezuschlagt. Schon im Vorfeld wurde erwartet, dass nur wenige Gebote eingehen werden. Aufgrund der geringen Gebotsmenge erhielten alle berücksichtigten Gebote einen Zuschlag.


Insgesamt gingen 33 Gebote ein. Das Gebotsvolumen von 40‘912 Kilowatt lag deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von 122‘446 Kilowatt.

Kaum Gebote von Neuanlagen
Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, entfielen 20 auf Bestandsanlagen. Eine Besonderheit des Verfahrens war, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Auffällig war die geringe Beteiligung von Neuanlagen, von denen nur vier Anlagen einen Zuschlag erhalten haben. Der Höchstwert für Neuanlagen in der Biomasseausschreibung lag sehr deutlich über den Höchstwerten der zuletzt durchgeführten Ausschreibungen von Solar- und Wind an Land Anlagen.

Geringe Wettbewerbsintensität
Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14.30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14.81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14.16 ct/kWh erhalten. Die meisten bezuschlagten Projekte erhalten damit die maximal gesetzlich zulässige Förderung.

Neun Gebote nicht berücksichtigt
Neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von 13‘361 kW konnten nicht im Zuschlagsverfahren berücksichtigt werden. Die Gründe waren einerseits fehlenden Angaben der Bieter in den Formularen geschuldet; anderseits erfüllten vier Anlagen, deren Genehmigungen vor 2017 erteilt wurden, die Teilnahmevoraussetzungen nicht. Diese Anlagen haben bis Ende 2018 im Rahmen der Übergangsregeln des EEG 2017 noch Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Förderung.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasse findet erst wieder im September 2018 statt. Das in dieser Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das Volumen im nächsten Jahr aufgeschlagen.

Zuschläge der ersten Ausschreibungsrunde >>

Text: Deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA)

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