Haftungssummen und Kosten eines Atomunfalls. ©Bild: Greenpeace Energy

Karte mit AKWs, die in der Nähe der deutschen Grenze stehen. ©Bild: Greenpeace Energy

Super-GAU: Kosten übersteigen Haftungsgrenzen um bis das Tausendfache

(PM) Die Atomkraftwerke in Deutschlands Nachbarländern sind allesamt nicht ausreichend versichert, um die Kosten eines schweren nuklearen Unfalls zu decken. Einen Grossteil der Schäden müssten nach heutiger Rechtslage die Geschädigten selbst tragen. Zu diesem Ergebnis kommen Analysen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) sowie des renommierten Atomrecht-Anwaltes Hartmut Gassner.


Das Analysen wurden im Auftrag des Ökoenergieanbieters Greenpeace Energy erstellt.

Unzureichende Haftungsregelungen
Laut FÖS übersteigen die zu erwartenden Kosten eines grossen nuklearen Unfalls die geltenden Haftungsgrenzen für europäische Staaten und dort tätige AKW-Betreiber um das Hundert- bis Tausendfache. So lägen die wahrscheinlichen Kosten für einen Super-GAU in Europa bei 100 bis 430 Milliarden Euro, während die international vereinbarte Haftungs- und Deckungsvorsorge meist auf dreistellige Millionenbeträge begrenzt ist.


„Es ist ein Skandal, dass Europas Atomkonzerne und Regierungen im Ernstfall die Geschädigten auf dem grössten Teil des Schadens sitzen lassen dürfen“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. So erfordern die in Paris, Brüssel und Wien geschlossenen internationalen Haftungsübereinkommen laut FÖS-Analyse Deckungsvorsorgen von maximal 381 Millionen Euro. Selbst die höchsten vom Kraftwerksbetreiber vorzuhaltenden Vorsorgesummen in Belgien, den Niederlanden und der Schweiz betragen jeweils nur rund eine Milliarde Euro und decken somit nur ein Hundertstel der zu erwarteten Unfallkosten ab. Zudem ist in allen europäischen Staaten ausser Deutschland und der Schweiz die Haftung der Kraftwerksbetreiber begrenzt – zumeist auf die Höhe der von ihnen vorzuhaltenden Vorsorgesumme.

Strahlung kennt keine Grenzen
„Gerade der bevorstehende Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl mahnt, dass die bei einem Unfall freigesetzte Strahlung vor Grenzen nicht haltmacht“, so Tangermann. Die unzureichenden Haftungsregelungen sind nach Ansicht des Greenpeace-Energy-Vorstands besonders problematisch, da zahlreiche europäische Staaten weitere Atomkraftwerke planen. So ist etwa am ungarischen AKW-Standort Paks der Bau von zwei Reaktoren russischer Bauart vorgesehen. Käme es in Paks, 440 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, zu einem schweren Unfall, überstiegen dessen geschätzte Folgekosten die von ungarischer Seite bereitgestellte Entschädigung um rund das 180-fache.

„Die internationalen Übereinkommen sollten dringend neu verhandelt, die Haftungshöchstgrenzen abgeschafft sowie die erforderliche Deckungsvorsorge der AKW-Betreiber deutlich angehoben werden“ empfiehlt FÖS-Studienautorin Lena Reuster. Und Sönke Tangermann von Greenpeace Energy sagt: „Deutschland sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, aus den bestehenden Haftungsverträgen auszusteigen, um bei grenznahen Atomunfällen nicht durch völlig unrealistische Haftungshöchstgrenzen daran gehindert zu sein, die tatsächlich entstandenen Schäden bei den Verursachern geltend machen zu können.“

Keine Aussicht auf substanzielle Entschädigung
Eine ebenfalls von Greenpeace Energy beauftragte juristische Expertise zeigt, dass angesichts der hohen zu erwartenden Schäden eines grenznahen Atomunfalls die Geschädigten nach dem aktuellen internationalen Atomhaftungsrecht keine Aussicht auf substanzielle Entschädigung hätten. „Die Bürger können ebenso wie die Unternehmen, der Bund, die Länder und die Gemeinden Schadensersatzansprüche nur gegenüber dem Betreiber des havarierten AKW vor den Gerichten des Staates geltend machen, in dem sich das AKW befindet“, sagt Hartmut Gassner, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt Atomrecht und Gründungspartner der Berliner Kanzlei Gassner, Groth, Siederer & Coll. „Ist bei einem grossen Unfall die Haftungsgrenze überschritten, hängt es von den innerstaatlichen Regelungen ab, wer wieviel von der jeweiligen Haftungssumme erhält – und ob für ihn überhaupt etwas davon übrig bleibt“, so Gassner.

Laut FÖS-Studie besteht jedes Jahr global eine Wahrscheinlichkeit von einem Prozent, dass ein nuklearer Unfall mit einem Schadensumfang von mindestens 312 Milliarden Euro eintritt. Bei einem Katastrophenfall in mindestens fünf sehr grenznahen Atomkraftwerken – Fessenheim und Cattenom in Frankreich sowie den Meilern Leibstadt, Beznau und Gösgen in der Schweiz – müsste auf deutscher Seite unbedingt evakuiert werden. Je nach Art des Unfalls und den meteorologischen Bedingungen können Evakuierungen laut FÖS-Studie auch bis zu einer Entfernung von rund 600 Kilometern vom Unfallort nötig werden. In diesem Radius befinden sich derzeit 34 europäische AKWs, die zwischen 30 und 50 Jahre alt sind.

Hintergrund
Die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy engagiert sich seit Jahren gegen den Bau von Atomkraftwerken in Europa, da diese nicht nur ein erhebliches ökologisches Risiko darstellen, sondern aufgrund hoher Subventionen den Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt zu Lasten erneuerbarer Energien verzerren. Eine Klage der Energiegenossenschaft gegen die von der EU-Kommission bewilligten Milliardensubventionen für das AKW Hinkley Point C in Grossbritannien wird derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Im Beihilfeprüfverfahren der Kommission zum geplanten AKW Paks II in Ungarn hatte Greenpeace Energy Einspruch gegen die geplanten ungarischen Subventionen eingelegt.

Gutachten Atomhaftung >>
Kurzanalyse: Nukleare Haftungs- und Deckungsvorsorge >>

Text: Greenpeace Energy eG

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