Das Potenzial für Biogasanlagen in Frankreich ist enorm: Frankreich ist das grösste Land der EU und nutzt eine deutlich grössere landwirtschaftliche Fläche als Deutschland.

Neues Tarifdekret: Macht Biogasanlagen in Frankreich attraktiv

(PM) Die französische Regierung hat einen neuen Einspeisetarif für Strom aus Biogas verabschiedet. Am 13. Dezember 2016 ist die Neuregelung in Kraft getreten. Das bereits seit einem Jahr erwartete Tarifdekret sieht eine höhere staatlich garantierte Grundvergütung und eine gestiegene Prämie für die Nutzung von Gülle vor, die Prämie für Energieeffizienz ist entfallen.


Der maximale Vergütungszeitraum beträgt künftig 20 Jahre, bis zu fünf Jahre mehr als bisher, berichtet das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner. Die höhere Vergütung und die längere Tariflaufzeit erleichtern die Finanzierung von Biogasanlagen – von dem Marktwachstum infolgedessen könnten auch deutsche Biogasanlagenhersteller profitieren. Neu hinzugekommen ist eine Degression der Vergütung bei nach 2017 gestellten Tarifanträgen. Die neue Tarifvergütung gilt nur für Projekte mit einer Nennleistung bis zu 500 Kilowatt (kWel), darüber können die Projekte an Ausschreibungen teilnehmen.

Obligatorische Vorabprüfung
Die bisherige Förderung, die im Mai 2011 in Kraft trat, sah für die Einspeisung von Strom aus Biogas je nach Anlagengrösse eine Grundvergütung von 11.2 bis 13.4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) vor. Jetzt sind es 15 bis 17.5 Cent pro kWh. Die Prämie für die Nutzung von Gülle ist von bis zu 2.6 auf bis zu 5 Cent pro kWh gestiegen. Ersatzlos weggefallen ist die Prämie für Energieeffizienz (Wärmenutzung), die bislang bei bis zu 4 Cent pro kWh lag. Das aktuelle Tarifdekret wurde jetzt im Journal Officiel, dem französischen Pendant zum deutschen Bundesgesetzblatt, veröffentlicht. Für Anlagengrössen ab 300 kWel wird im Rahmen des Tarifantrages die Vorabprüfung einer alternativen Einspeisung des Biomethans in das Erdgasnetz obligatorisch.

Neu eingeführt wurde eine Degression der Vergütungshöhe: Je später der Tarifantrag gestellt wird, desto geringer ist die Vergütung. Ab Januar 2018 sinkt diese bei Neuanträgen jedes Quartal um 0.5 Prozent, wird bei Realisierung der Anlage jedoch in gleichbleibender Höhe bis zu 20 Jahre ausgezahlt, maximal jedoch für 140‘000 Volllaststunden. Die in Frankreich übliche jährliche Preisanpassung entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung wird beibehalten.

Stärkeres Wachstum erwartet
„Die neue Regelung, besonders die um bis zu fünf Jahre verlängerte Förderung, senkt die hohe Finanzierungshürde von Biogasanlagen in Frankreich deutlich“, sagt Markus Jenne von Sterr-Kölln und Partner. „Der Markt wird dort aller Voraussicht nach künftig stärker wachsen. Für deutsche Biogasanlagenhersteller ist das angesichts des stagnierenden heimischen Marktes eine Möglichkeit, Marktanteile im Nachbarland zu gewinnen.“

Das Potenzial für Biogasanlagen in Deutschlands westlichem Nachbarland ist enorm: Frankreich ist das grösste Land der EU und nutzt eine deutlich grössere landwirtschaftliche Fläche als Deutschland. Bis 2020 möchte Frankreich über einen Park von 1000 Biogasanlagen mit einer Leistung von 625 Megawatt Leistung auf Bauernhöfen verfügen. Derzeit sind es erst rund 400.

Text: Sterr-Kölln & Partner

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