Im Rahmen der „Leistungsüberprüfung 2016“ will der Zürcher Regierungsrat ab 2017 das Energieförderungsprogramm abrupt stoppen, um einmalig 8 Mio. Fr. einzusparen.

Swissolar: Zürcher Sparpläne am falschen Ort

(PM) Swissolar appelliert an den Zürcher Regierungsrat, auf die Streichung des Energieförderprogramms ab 2017 zu verzichten. Das Programm schafft dringend nötige Anreize für Bauherren, den Öl- und Gasverbrauch ihrer Bauten zu reduzieren, und sichert Arbeitsplätze und wertvolles Fachwissen im Gewerbe.


Für energetische Massnahmen im Gebäudebereich sind gemäss Bundesverfassung primär die Kantone zuständig. Die kantonalen Förderprogramme zeigen eine grosse Wirkung und haben einen guten Leistungsausweis. Sie tragen zur Sicherung einheimischer Arbeitsplätze für Unternehmen, Handwerker und Forscher bei. Der Zürcher Kantonsrat hat im Januar 2014 den Rahmenkredit 2014-2017 von 32 Mio. Fr. für Förderbeiträge bewilligt, gestützt auf Art. 16 des kantonalen Energiegesetzes. Im Rahmen der „Leistungsüberprüfung 2016“ will nun der Zürcher Regierungsrat ab 2017 das Energieförderungsprogramm abrupt stoppen, um einmalig 8 Mio. Fr. einzusparen. Damit wird eine gefährliche und für Investoren abschreckende «Stop and go» - Politik betrieben, denn mit der Energiestrategie 2050 fliessen voraussichtlich ab 2018 zusätzliche Mittel aus der Bundes-CO2-Abgabe an die Kantone.

Verwirrung und Unklarheit
Auch für die Baubranche bringt der Entscheid Verwirrung und Unklarheit statt Planungs- und Investitionssicherheit: Was plant der Kanton Zürich im Jahr 2018? Sollen/können lokale Gewerbetreibende wie Installateure und Anbieter von Solaranlagen, Wärmepumpen, Energieholz und Gebäudesanierungen ihre Mitarbeiter kurzfristig entlassen, um sie dann im Jahr 2018 eventuell erneut einzustellen? Es droht ein massiver Verlust an wertvollem Know-how, das später mit grossem Aufwand wieder aufgebaut werden muss.

Die betroffenen Bereiche
Von der Kürzung betroffen wären voraussichtlich Beiträge an folgende Bereiche: Minergie-Bauten, grosse Holzheizungen, Abwärmenutzung, thermische Solaranlagen, Ersatz Elektroheizun-gen, Wärmenetze, Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Gebäudeausweis der Kantone (GEAK) sowie Beiträge an Dritte (kommunale Energieplanungen, Information und Beratung, Weiter-bildung, etc.)

Zürcher Gemeinden mit ca. 2/3 der Einwohner des Kantons haben basierend auf dem kantonalen Programm ein kommunales Förderreglement eingeführt. Weil diese Gemeinden bisher effizient die kantonalen Strukturen (Antragsformulare, Bearbeitung und Kontrolle) genutzt haben, könnten sie im Jahr 2017 ihre eigenen Förderprogramme nur noch mit grossem Mehraufwand weiterführen. Somit wäre im Jahr 2017 ein Unterbruch auch für die kommunal geförderten Massnahmen zu befürchten.

Modellkantone Bern und Thurgau
Die meisten Kantone machen aus wirtschaftlichen Gründen das Gegenteil: Der Kanton Thurgau beispielsweise investiert viel in erneuerbare Energien und Energieeffizienz und erhält pro selbst eingesetzten Franken bis zu 1.50 Fr. an Bundesmitteln dazu. Im Kanton Bern wurde in diesem Jahr neu die Förderung des Ersatzes bestehender Ölheizungen eingeführt. Solche Massnahmen führen zur Verlagerung der Ausgaben für Energie – oft für Erdöl aus kriegsführenden Ländern – in Wertschöpfung im eigenen Kanton. Es wäre ein verheerendes Signal, wenn sich der bevölkerungsreichste Kanton in diesem wichtigen Bereich aus seiner Verantwortung stehlen würde!

Text: Swissolar

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