Dieses Vorkaufsrecht ist gesetzlich, statutarisch und vertraglich verankert und Teil der Entschädigung aller vormaliger Übertragungsnetzeigentümer.

BKW Netzbeteiligung AG: Erhöht Beteiligung an Swissgrid

(PM) Die BKW hat beschlossen, ihr Vorkaufsrecht an der Swissgrid-Beteiligung der Alpiq Grid Beteiligungs AG (AGB) auszuüben. Mit dem Kauf hält die BKW künftig eine wesentliche Minderheitsbeteiligung an der Swissgrid. Die Erhöhung ihrer Beteiligung an der Swissgrid ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung der BKW Unternehmensstrategie.


Parallel zum Aufbau des Dienstleistungsgeschäfts setzt die BKW in einem durch Unsicherheit geprägten Umfeld auf langfristig stabile Erträge. Deshalb hat die BKW nach eingehender Prüfung beschlossen, ihr Vorkaufsrecht auszuüben und die Swissgrid-Beteiligung von Alpiq (rund 30 Prozent) zu übernehmen. Einerseits aus der Verpflichtung gegenüber ihren Aktionären, wirtschaftlich tragfähige Investitionen in die Schweizer Energiewirtschaft zu tätigen, andererseits aber auch um den Wert der bisherigen Investition in die Swissgrid zu sichern. Als industrieorientierte Partnerin wird die BKW bei der Weiterentwicklung der Swissgrid einen konstruktiven Beitrag leisten, um die Versorgungssicherheit der Schweiz auch in Zukunft zu gewährleisten.

Vorkaufsrecht ausgeübt
Beim Kauf handelt es sich um diejenigen Aktienanteile an der Swissgrid, welche von der Alpiq AG sowie der Alpiq Suisse SA in deren gemeinsame Tochtergesellschaft Alpiq Grid Beteiligungs AG (AGB) übertragen wurden. Nachdem Alpiq zunächst 49.9 Prozent der AGB verkauft hatte, unterzeichnete sie Ende Mai einen Vertrag für den Verkauf der restlichen 50.1 Prozent, was die Vorkaufsrechte bisheriger Aktionäre an sämtlichen unterliegenden Swissgrid-Aktien ausgelöst hat. Nun macht die BKW über die von ihr kontrollierte BKW Netzbeteiligung AG von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und übernimmt die Swissgrid-Beteiligung der AGB. In welchem Umfang die BKW ihre Vorkaufsrechte tatsächlich ausüben kann, hängt davon ab, ob weitere Swissgrid-Aktionäre von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Der Kaufpreis für die gesamte Swissgrid-Beteiligung der AGB beträgt rund 300 Millionen Franken. Das entspricht den bereits von Alpiq kommunizierten Kaufpreisen für die beiden Tranchen.

Wie alle anderen Swissgrid Aktionäre verfügt auch die BKW Netzbeteiligung AG über ein Vorkaufsrecht an den Aktien der Swissgrid. Dieses Vorkaufsrecht ist gesetzlich, statutarisch und vertraglich verankert und Teil der Entschädigung aller vormaliger Übertragungsnetzeigentümer für ihre gesetzlich geforderte Übertragung des Höchstspannungsnetzes auf die Swissgrid.

Text: BKW

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