Eine Befristung gibt es zum Beispiel in der Energiestrategie: Das Parlament beschränkte die Förderung erneuerbarer Energien zeitlich.

Nationalrat: Will Überregulierung mit Sunset-Klauseln bremsen

(sda) Mit Verfalldaten für Gesetze will der Nationalrat gegen Überregulierung angehen. Er hat dazu am Montag einer parlamentarischen Initiative von Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) knapp Folge gegeben, mit 97 zu 84 Stimmen und bei sieben Enthaltungen.


Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) hatte die Initiative unterstützt. Sie war der Auffassung, dass eine regelmässige Überprüfung und allfällige Aufhebung oder Anpassung einer Überregulierung entgegenwirken könnten. Die Ständeratskommission dagegen lehnt solche Sunset-Klauseln ab. Ein Grund für Überregulierung sei, dass einmal in Kraft getretene Gesetze nicht mehr hinterfragt oder aus politischen Gründen nicht mehr aufgehoben werden könnten, argumentierte Vogt. Eine generelle Befristung verlangte er aber nicht.

Einfache, unbürokratische Evaluation der Auswirkungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sollten Erlasse nur befristet gelten. Verfalldaten soll es zum Beispiel geben, wenn Erlasse staatliche Ausgaben oder Steuern und Abgaben beinhalten oder wenn es um schwere Eingriffe in die Privatsphäre oder die Wirtschaftsfreiheit geht. Für Gesetzesvorlagen soll der Bundesrat gemäss der Initiative eine beschränkte Geltungsdauer prüfen und gegebenenfalls vorschlagen. Die Regellaufzeit würde zehn bis 15 Jahre betragen. Soll ein Erlass weiterhin gelten, müsste eine "einfache, unbürokratische Evaluation der Auswirkungen" vorgenommen werden.

Eine Mehrheit der SPK stellte sich hinter das Anliegen. Die Wirtschaft ersticke unter immer mehr Regulierungen, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS). Gerhard Pfister (CVP/ZG) doppelte nach, es gehe um eine Regulierungsbremse, analog zur Schuldenbremse. Die Minderheit hielt dagegen, dass es dem Parlament obliege, Befristungen zu beantragen. Die Frage stelle sich in seinen Kommissionen regelmässig, sagte Kurt Fluri (FDP/SO) namens der SPK. Auch die Prüfung einer Aufhebung eines Gesetzes erfordere grossen Aufwand.

Energiestrategie mit Befristung
Eine Befristung gibt es zum Beispiel in der Energiestrategie: Das Parlament beschränkte die Förderung erneuerbarer Energien zeitlich. Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten werden keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden. 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

©Text: SDA

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