Meyer Burger: Urteil Obergericht Kanton Bern rechtskräftig - Anpassungen von Wandelanleihe per 17. März 2017

(PM) Meyer Burger Technology AG gab heute bekannt, dass das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 20. Januar 2017, mit dem die von der Gläubigerversammlung vom 25. November 2016 beschlossenen Anpassungen der Bedingungen der CHF 100 Mio. Wandelanleihe genehmigt wurden, nach unbenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden ist.


Mit der Rechtskraft des Urteils ist auch das Rekapitalisierungsprogramm der Gesellschaft endgültig und erfolgreich vollzogen. Die Änderungen der Anleihensbedingungen treten am 17. März 2017 in Kraft.

Text: Meyer Burger

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