Ab Jahresfahrplan 2017 wird nun für die Zugkategorie Ferngüterzug der pauschale Energietarif von bisher 22.6 auf neu 16.8 kWh pro Bruttotonnen Kilometer gesenkt.

UVEK: Anpassung bei der Strompreisberechnung im Eisenbahnverkehr

(UVEK) Die Infrastrukturbetreiberinnen haben unter Vermittlung der Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) den Strompreis für Ferngüterzüge ab dem Jahresfahrplan 2017 gesenkt. Die SKE hat eine entsprechende Verfügung erlassen. Damit genehmigt sie die Bemühungen der Branche um eine gesetzeskonforme Festlegung des Strompreises.


Die SKE hat im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens über den Strompreis für Ferngüterzüge eine Einigung der betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) und der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) genehmigt. Die Branche hat unter Vermittlung der SKE vereinbart, den pauschalen Energietarif für Ferngüterzüge zu überprüfen und die gesetzlich vorgesehene Messung des Stroms direkt ab Fahrdraht technisch umzusetzen. Ab Jahresfahrplan 2017 wird nun für die Zugkategorie Ferngüterzug der pauschale Energietarif von bisher 22.6 auf neu 16.8 kWh pro Bruttotonnen Kilometer gesenkt. Damit fällt der pauschale Energiepreis für die Güterverkehrsbranche um rund 25%.

Anstelle einer Pauschale kann jedes EVU seinen Verbrauch an elektrischer Energie auch mit entsprechenden Einrichtungen messen und den effektiven Strombezug bezahlen. Die verursachergerechte Verrechnung des Bahnstroms ist damit gewährleistet. Die Verfügung der SKE wurde am 1. November 2016 erlassen und ist rechtskräftig.

Die Preise und Berechnungsgrundlagen sind in der Netzzugangsverordnung und im Leistungskatalog der Infrastrukturbetreiberinnen publiziert. Unter die Zugkategorie Ferngüterzug fällt mit Ausnahme des Traktorgüterzugs der gesamte Güterverkehr.

Verfügung der SKE vom 1. November 2016 >>

Text: Schiedskommission im Eisenbahnverkehr

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