Für die SES ist klar, das AKW Leibstadt darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursachen für die Probleme restlos geklärt und behoben sind. Auch eine Leistungsreduktion bringt nach heutigem Wissensstand keine abschliessende Sicherheit und verfährt einzig nach dem Trial- and Error-Prinzip. Ein solches ist im Umgang mit alternden Reaktoren ungeeignet. Auch die bisher sehr knapp gehaltene Kommunikation seitens des ENSI zu den Problemen trägt nicht zur Vertrauensbildung bei.
ENSI-Entscheid nicht anfechtbar
Noch steht der definitive Entscheid des ENSI für die Wiederinbetriebnahme aus. Dieser wird gemäss Kernenergiegesetz nicht anfechtbar sein. Eine Zweitmeinung ist per Gesetz ebenfalls nicht vorgesehen. Genau das wäre hinsichtlich der grossen Unklarheiten aber klar wünschenswert. Massgebend wird sein, auf welcher Grundlage das ENSI seinen Entscheid fällt und welche Dokumente zu den Problemen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die SES wird den Entscheid eingehend prüfen und fordert das ENSI bereits jetzt auf, sämtliche Überlegungen und Grundlagen zur Entscheidführung zu veröffentlichen, so dass auch unabhängige Experten zu den Überlegungen Stellung beziehen können. Dies gilt umso mehr, als die Dryouts offensichtlich einen Graubereich der wissenschaftlichen Kenntnisse wie auch der gesetzlichen Grundlagen betreffen. Die SES behält sich weitere Schritte und Forderungen bei Vorliegen des Entscheids vor.
Rundschau vom 1. Februar 2017 >>
Text: Schweizerische Energiestiftung SES
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