Als weitere Massnahme zu Schutz und Weiterentwicklung der börslichen Liquidität hat der EEX-Börsenrat neue Regelungen für Market Maker und Liquidity Providing verabschiedet. ©Bild: EEX

EEX-Börsenrat: Begrüsst Einführung zusätzlicher Handelsplätze

(PM) Am 16. März fand in Paris die erste Börsenratssitzung der European Energy Exchange (EEX) des Jahres 2016 unter dem Vorsitz von Peter Heydecker, Vitol SA, statt. Den Schwerpunkt der Sitzung bildete die Ankündigung der EEX, neue Handelsplätze gemäss den Anforderungen der Mifid II-Richtlinie einzuführen.


Mit dieser Finanzmarktrichtlinie werden Energiederivate als Finanzinstrumente eingestuft. Für Marktteilnehmer entstehen damit zusätzliche Anforderungen und erhöhte Einstiegsbarrieren für den Handel. Geschäfte, die auf einer neu einzuführenden Plattform, der sogenannten Organised Trading Facility (OTF), gehandelt werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Non-MTF-Plattformen
Vor diesem Hintergrund befürwortete der Börsenrat das Angebot der EEX-Gruppe, zusätzliche Handelsplätze für Strom und Erdgas neben den bestehenden börslichen Märkten einzuführen. EEX und Powernext planen, für diese zunächst als non-MTF bezeichneten Plattformen rechtzeitig vor Inkrafttreten von Mifid II eine OTF-Lizenz zu beantragen. Der Börsenrat versteht die Notwendigkeit der neuen Produkte angesichts des regulatorischen Hintergrunds, betont aber gleichzeitig die Bedeutung der Liquidität in den regulierten Strom- und Erdgasmärkten, die weiterhin erhalten werden soll.

„Da die neuen und bestehenden Märkte über Spread-Produkte verbunden sein werden, wird die Liquidität beider Märkte gebündelt. Ausserdem werden über die Verbindung physische und finanzielle Akteure zusammengeführt“, erklärt Heydecker.

Neue Regelungen für Market Maker und Liquidity Providing
Als weitere Massnahme zu Schutz und Weiterentwicklung der börslichen Liquidität hat der Börsenrat neue Regelungen für Market Maker und Liquidity Providing verabschiedet. Handelsteilnehmer der EEX, für die der Handel auf der Ebene der Unternehmensgruppe eine Nebentätigkeit zu ihrer Haupttätigkeit darstellt, bedürfen auch zukünftig unter Mifid II keiner zusätzlichen Erlaubnis. Bei der Berechnung, ob die Handelsaktivität eine Nebentätigkeit darstellt, werden Handelsvolumina aus Market Making oder Liquidity Providing nur dann nicht berücksichtigt, wenn sie dazu dienen, einen Handelsplatz mit Liquidität zu versorgen, und dies nach dem Regelwerk der Börse verpflichtend ist. Vor diesem Hintergrund beschloss der Börsenrat Regelungen zur Einführung einer verpflichtenden Versorgung mit Liquidität.

„Damit bietet die EEX ihren Teilnehmern Rechtssicherheit bei der Berechnung der Nebentätigkeitsausnahme und ermöglicht diesen Teilnehmern auch zukünftig die EEX als Market Maker und Liquidity Provider mit Liquidität zu versorgen“, so Heydecker.

Text: European Energy Exchange AG (EEX)

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