Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über die Standortvorschläge der Nagra und damit über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden.

UVP-Voruntersuchungen Jura Ost und Zürich Nordost: Beurteilung des BAFU liegt vor

(BAFU) Die Stellungnahmen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu den Voruntersuchungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu den von der Nagra vorgeschlagenen Standorten Jura Ost und Zürich Nordost für geologische Tiefenlager liegen vor. Das BAFU stellt Anträge für die UVP-Hauptuntersuchung 1. Stufe.


Geologische Tiefenlager müssen nicht nur die Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung erfüllen, sondern unterstehen gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung auch der UVP-Pflicht. Im Januar 2015 hatte die Nagra deshalb die UVP-Voruntersuchungsberichte für die von ihr vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Die Berichte beschreiben den Ausgangszustand sowie die aufgrund des derzeitigen Kenntnisstandes zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt. Weiter enthalten sie die Pflichtenhefte für die UVP-Hauptuntersuchung der UVP 1. Stufe (im Rahmenbewilligungsverfahren durchzuführen).

Die UVP 2. Stufe ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchzuführen. Weil es bis zur Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen für Tiefenlager noch mehrere Jahre dauert, muss die Nagra die Voruntersuchungen und Pflichtenhefte in Etappe 3 aktualisieren und das BAFU wird diese erneut überprüfen.

Die betroffenen Kantone und Landkreise wurden eingeladen, zu den UVP-Voruntersuchungen eine Stellungnahme abgeben. Zudem wurden dazu in den beiden Regionalkonferenzen Jura Ost und Zürich Nordost Workshops durchgeführt.

Beurteilung des BAFU
Die Voruntersuchungsberichte wurden durch das BAFU beurteilt. Es prüfte, ob die Nagra die voraussichtlichen Umweltauswirkungen in ihrer Relevanz richtig erfasst hat. Weiter beurteilte das BAFU, ob der Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethoden sowie die räumlichen und zeitlichen Systemgrenzen für die Hauptuntersuchung im Pflichtenheft richtig gewählt wurden.

Das BAFU, das sich bei seiner Beurteilung unter anderem auch auf die vorläufige Stellungnahme der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) stützt, kommt in seiner Beurteilung zum Schluss, dass die UVP-Voruntersuchungen die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung in den 13 untersuchten Umweltbereichen weitgehend erfüllen. Die Pflichtenhefte für die Hauptuntersuchungen müssen aber in einigen Punkten noch angepasst werden. Insbesondere unterstützt das BAFU auch die meisten Anträge der betroffenen Kantone. Die Bemerkungen und Anträge des BAFU muss die Nagra im weiteren UVP-Verfahren berücksichtigen. So beantragt das BAFU beispielsweise, dass die vorgesehene Oberflächenanlage Jura Ost (Gemeindegebiet Villigen) bezüglich Lage, Anordnung und Einpassung in die Landschaft optimiert werden muss, um die Beeinträchtigungen des BLN-Objekts Aargauer Tafeljura (BLN: Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) zu minimieren.

Weiteres Vorgehen im Sachplanverfahren
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird die seit Januar 2015 laufende Detailprüfung der sicherheitstechnischen Unterlagen der Nagra bis im Frühling 2017 abschliessen und sein Gutachten vorlegen. Anschliessend werden die Kommission für nukleare Sicherheit KNS sowie der Ausschuss der Kantone AdK ihre Stellungnahmen abgeben. Die - zum Teil vorläufigen - Stellungnahmen der sechs Standortregionen liegen bereits vor.

Sollte sich bei der Überprüfung der sicherheitstechnischen Unterlagen durch das ENSI herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht - wie von der Nagra vorgeschlagen - zurückgestellt werden kann, müssten auch für Nördlich Lägern UVP-Voruntersuchungen durchgeführt werden.

Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über die Standortvorschläge der Nagra und damit über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden.


Text: Bundesamt für Energie

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