Der Nationalrat hat aus Fukushima nichts gelernt und auch die Laufzeitbeschränkung der AKW abgelehnt. Grafik: SES

Nationalrat: Unterstützt Grosswasserkraft, kippt Effizienzmassnahmen, begrenzt Förderung und lässt AKW laufen...

(©ee-news.ch) Der Nationalrat ist gestern dem Ständerat gefolgt, die Grosswasserkraft in die Energiestrategie aufzunehmen. Von der Energieeffizienz jedoch wollte er nichts wissen und hat das Effizienzpaket aus der Energiestrategie gekippt. Die KEV soll sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschafft werden. Die Einmalvergütung und die Investitionshilfen sollen 2031 auslaufen und für die AKW gibt es keine Laufzeitbeschränkung.


Der Nationalrat ist spendabel: Er will den Wasserkraftbetreibern jede Kilowattstunde Strom, die sie unter den Gestehungskosten verkaufen, mit einer Prämie von maximal 1 Rappen vergüten. Die Massnahme soll in die Energiestrategie 2050 aufgenommen werden. Der Ständerat wollte nur Wasserkraftwerke unterstützen, die in finanzielle Schieflage geraten sind. Er hat die Bestimmung jedoch gemäss einem Antrag von Franz Grüter (SVP/LU) ergänzt: Demnach sollen die Wasserkraftwerke die Gelder zweckgebunden für Unterhalt, Reparatur und Ersatz einsetzen müssen.

Effizienzmassnahmen gekippt
Wie bereits der Ständerat entschied sich auch der Nationalrat gegen Effizienzmassnahmen: Er hat diese sang- und klanglos aus der Vorlage gekippt. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit mehr Energieeffizienz liesse sich viel erreichen. Die eingesparte Energie sei die sauberste und billigste. Zur Debatte standen Anreize für Elektrizitätswerke, um das Stromsparen zu fördern. Der Bundesrat hatte ein System mit weissen Zertifikaten vorgeschlagen, der Nationalrat sprach sich in der ersten Beratung für ein Bonus-Malus-System aus. Der WWF kritisiert in einem Kommentar, dass der Nationalrat sich definitiv gegen ein Stromeffizienz-Instrument für kleine und mittlere Verbraucher entschieden hätte. Ein solches Modell hätte mit wenig bürokratischem Aufwand einen Markt für Stromeffizienz entstehen lassen können. Damit hätte die Schweiz die Stromverschwendung von heute gegen 40 Prozent wirksam verringern können. Für den WWF ist es unverständlich, dass das Parlament auf ein einfaches, wirksames und in vielen anderen Ländern seit langem bewährtes Instrument verzichten will. Das sei aus ökologischer wie wirtschaftlicher Perspektive ein klassisches Eigengoal und eine verpasste Chance. Denn von einem Stromeffizienz-Modell profitierten alle:

  • Stromkunden dank tieferer Rechnung
  • die Umwelt dank tieferem Ressourcenverbrauch  
  • die Verteilnetz-Betreiber dank der Möglichkeit, mit Energieeffizienz zusätzlich Geld zu verdienen.

Ab 6. Jahr nach Inkrafttreten keine Förderung für Erneuerbare mehr
National- und Ständerat haben sich zudem darauf geeinigt, die Förderung der erneuerbaren Energien zeitlich zu begrenzen. Ab dem 6. Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Anlagen mehr in die Kostendeckende Einspeisevergütung KEV aufgenommen werden. Das ist insbesondere für die Wind- und Wasserkraft existenzbedrohend, da beide Technologien sehr lange Entwicklungszeiten aufweisen. Ab 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden, erstere gelten insbesondere für die Photovoltaik als gute Lösung. Der Nationalrat sprach sich dafür aus, den Netzzuschlag rasch auf das Maximum von 2.3 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen.

Verein Stromeffizienz Initiative enttäuscht
Der Verein Stromeffizienz Initiative ist enttäuscht, dass der Nationalrat gestern im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens einen Minderheitsantrag abgelehnt hat, der bis zum Jahr 2035 den Stromverbrauch durch Effizienzmassnahmen um bis zu 5 TWh gesenkt hätte. Das sind fast 10% des heutigen Stromverbrauchs in der Schweiz. Der Minderheitsantrag zu Art. 48f des Energiegesetzes sah vor, dass die Verteilnetzbetreiber freiwillig ihren Kleinverbrauchern – vor allem Privathaushalten – Effizienz-Dienstleistungen anbieten und sie die Nettokosten der Massnahme auf die Netzkosten überwälzen. Die Verteilnetzbetreiber hätten somit einen Anreiz erhalten, ohne Gewinneinbusse nicht mehr, sondern weniger Strom zu verkaufen. Und der Kleinverbraucher hätte aufgrund des geringeren Verbrauchs trotz Netzkostenzuschlag weniger tief in Portemonnaie greifen müssen.

Die Massnahme hätte erheblich zur Erreichung des in Art. 3 des Energiegesetzes formulierten Stromverbrauchs-Richtwerts beigetragen und einen neuen Geschäftszweig für Verteilnetzbetreiber, aber auch andere Effizienz-Dienstleister des lokalen Gewerbes, eröffnet. Zudem ist Strom, der gar nicht erst produziert wurde, garantiert der günstigste, sauberste und in jeder Hinsicht sicherste. Nicht produzierter Strom hat auch in Landschaftsschutzkreisen und in der Bevölkerung keine Gegnerschaft, weil unsichtbar, geruchlos und geräuschlos.

AKW dürfen laufen, laufen, laufen...
Der Nationalrat lehnte es ab, im Kernenergiegesetz ein Langzeitbetriebskonzept zu verankern. Somit fehlt in der Energiestrategie 2050 eine verschärfte Kontrolle für das älteste AKW der Welt. Fünf Jahre nach Fukushima nehmen die nuklearen Risiken für die Schweizer Bevölkerung paradoxerweise weiter zu anstatt ab. Jürg Buri, Geschäftsleiter der Schweizerischen Energie-Stiftung SES, zeigt sich enttäuscht über den Entscheid gegen verstärkte Kontrollen der Schweizer Uralt-AKW: «Das ist ein verantwortungsloser Entscheid.» Auch den Minderheitsantrag des SES-Präsidenten Beat Jans lehnte der Nationalrat ab. Dieser forderte eine Eindämmung des nuklearen Risikos über die Beschränkung der Laufzeit des ältesten AKW der Welt auf 50 Jahre. «Offensichtlich nimmt die Politik weder die Risiken der Atomkraft noch die Ängste der Bevölkerung genügend ernst», so Buri. AKW werden von der Bevölkerung nach wie vor als grösste Gefahr wahrgenommen, wie eine aktuelle Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigt. 

Aufsichtsbehörde stösst auf taube Ohren
Der Nationalrats-Entscheid ist umso unverständlicher, da die Atomaufsicht ENSI selber dieses Langzeitbetriebskonzept gefordert hat. «Wenn die Politik ihrer Atomaufsichtsbehörde die geforderten Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit verweigert, so kann die Aufsicht ihre Aufgabe nicht wahrnehmen», sagt Buri. Noch 2014 hat der Nationalrat – in alter Zusammensetzung – mit deutlicher Mehrheit ein Langzeitbetriebskonzept unterstützt. Die SES hat mit ihrer jüngsten Studie am Beispiel des AKW Beznau I, dem ältesten AKW der Welt, aufgezeigt, wie die ursprüngliche Sicherheitsmarge im Laufe der Betriebszeit erodiert. «Diese Sicherheitsmarge mit Investitionen in Nachrüstungen erhalten zu wollen, ist eine Illusion», so Buri weiter. «Es braucht deshalb mindestens eine verstärkte Kontrolle nach 40 Jahren Betriebszeit.»

©Text: ee-news.ch

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