Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich um bis zu 200 Euro pro Jahr. ©Bild: LichtBlick

Stromnetz Hamburg GmbH und LichtBlick: Neue Stromprodukte für E-Mobilität

(PM) Der Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH und das IT- und Energieunternehmen LichtBlick machen in einem gemeinsamen Projekt in Hamburg vor, wie die Stromkosten für Elektroautos um rund 30 Prozent reduziert werden können. Auf diese Weise wird das elektrische Fahren im Netzgebiet Hamburg gegenüber Diesel- und Benzinautos noch preiswerter.


Grundlage des Projekts ist eine Regelung im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG). Diese Regelung sieht grundsätzlich vor, dass Netzbetreiber Elektroautos ähnlich wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen als sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ behandeln können. Allerdings fehlt es derzeit noch an der erforderlichen Ausführungsbestimmung, die Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen würde.

Netznutzungskosten in der Nacht tiefer
Das Hamburger Projekt zeigt nun erstmals beispielhaft, wie eine praktische Umsetzung des §14a EnWG auch deutschlandweit funktionieren könnte. Elektroautos können an der privaten Ladesäule von abends 21 Uhr bis morgens 6 Uhr vergünstigt Strom beziehen. Für die zeitliche Einschränkung sinken die Kosten für die Netznutzung (Netzentgelt), die in jeder Stromrechnung enthalten sind.

Wie für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
„So kann LichtBlick dank der Vereinbarung mit der städtischen Verteilungsnetzbetreiberin jetzt seinen Ökostromtarif für Elektroautos gegenüber dem üblichen Haushaltstarif um etwa 30 Prozent senken. Die Stromrechnung für ein Elektroauto reduziert sich damit um bis zu 200 Euro pro Jahr. Im ersten Schritt bieten wir diesen Tarif zunächst einigen Testkunden an“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführung Energiewirtschaft bei LichtBlick. Die gleiche Regelung wird heute bereits bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen angewendet. Viele Verbraucher profitieren deshalb von preiswerten Heizstromtarifen. „Die Regelung, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzurechnen, ist bereits geübte Praxis und kann somit auch auf alle Verbraucher mit privater Ladeinfrastruktur gleichermaßen ausgeweitet werden“, sagt Christian Heine, kaufmännischer Geschäftsführer von Stromnetz Hamburg GmbH.

Klarer Rechtsrahmen fehlt
„Statt über teure Kaufprämien zu diskutieren, sollte der deutsche Gesetzgeber die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen, die Elektromobilität sinnvoll zu fördern. Leider hat es die Bundesregierung bisher versäumt, einen klaren Rechtsrahmen für preiswerten Fahrstrom zu verabschieden. Das wäre schnell und einfach möglich. Dann könnten die Verbraucher ihre Elektroautos zuhause mit billigem Fahrstrom beladen – und gleichzeitig die Stromnetze entlasten“, fügt Gero Lücking hinzu.

Ohne die dringend erforderliche Ausführungsverordnung zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz müsste ein Energieanbieter wie LichtBlick in der Praxis komplizierte Vereinbarungen mit jedem einzelnen der fast 900 Stromnetzbetreiber treffen, um bundesweit günstigen Fahrstrom für private Ladesäulen anbieten zu können. Der enorme Verwaltungsaufwand würde die Kostenersparnis wieder zunichtemachen, betont LichtBlick.

Text: Stromnetz Hamburg GmbH, LichtBlick SE

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