Beim ersten Blick auf die Studie drängt sich der Eindruck auf, dass relevante Aspekte nicht oder nicht angemessen betrachtet wurden, die Studie teilweise irreführend ist oder Aussagen nicht belegt sind. ©Bild: BBU

BBU: Fracking-Studie für wissenschaftliche Diskussion ungeeignet

(BBU) Am 18. Januar veröffentlichte die deutsche Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Studie „Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte“ (siehe ee-news.ch vom 21.01.2016 >>). Der deutsche Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bewertet die Studie als ungeeignete Grundlage für eine wissenschaftliche Diskussion über Fracking-Gefahren.


Ein ideologisch motiviertes Pro-Fracking-Vorwort des BGR-Präsidenten Hans-Joachim Kümpel lässt bereits Zweifel an der Zielsetzung und damit an den Ergebnissen der Studie hinsichtlich der Umweltauswirkungen aufkommen. Aber auch die in der Studie dargestellten Ermittlungen und Darstellungen der Umweltauswirkungen werfen bohrende Fragen hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit auf.

Relevante Aspekte nicht angemessen betrachtet
Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU, führt dazu aus. „Es scheint, dass jedes Argument in der Studie hinsichtlich der Strömungs- und Transportmodellierung, der Rissausbreitung und der induzierten Seismizität im Detail überprüft werden muss. Denn bei einem ersten Blick drängt sich der Eindruck auf, dass relevante Aspekte nicht oder nicht angemessen betrachtet wurden, die Studie teilweise irreführend ist oder Aussagen nicht belegt sind.“

Eine für die Bewertung der Technik bedeutsame Ausblendung liegt bereits beim zentralen Thema Seismizität vor. So wird Fracking in geologischen Störungszonen zwar korrekt als besonders relevant für die Entstehung von Erdbeben grösserer Stärke angesehen. Im weiteren Verlauf der Studie spielt dies bei der Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen aber keine Rolle mehr. Damit werden Gefahrenpotentiale des Fracking-Verfahrens systematisch unterschätzt.

Kein systematisches Monitoring
Irreführend ist die Betrachtung der in Deutschland durchgeführten Fracs. So wird zu Beginn des Kapitels 3 „Umweltaspekte – Fracking“ hierzu lapidar festgestellt: „Hinweise auf Verunreinigungen des Grundwassers im Zusammenhang mit irgendeiner dieser Stimulationen sind nicht bekannt.“ Dadurch wird der Eindruck erweckt, dass Messungen stattgefunden hätten, aber keine Kontaminationen festgestellt wurden. Tatsächlich hat es nie ein systematisches Monitoring der Umweltauswirkungen der Fracs gegeben, so dass auch keine Daten vorliegen. Dieser Sachverhalt wird dem Leser jedoch vorenthalten. Aus dem Erkenntnisdefizit wird schliesslich im Vorwort: „Einschlägige Vorschriften, hohe Standards und strenge Genehmigungsverfahren haben dabei wirksam verhindert, dass es bei uns Schadensfälle gegeben hat.“ Eine derartige Aussage kann angesichts fehlender Daten und Erkenntnisse nicht als seriös betrachtet werden und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Charakter der BGR-Studie.

Weiterhin wird in der Studie behauptet, es gäbe ein „bereits existierendes bewährtes technisches Regel- und Überwachungsinstrumentarium“. Jedoch können dazu nur zwei Beispiele dargestellt werden. In diesem Zusammenhang wird ein Anteil von 2 %–7 % für Bohrungen mit Mängeln der Bohrlochintegrität zwar erwähnt, Massnahmen zur Prävention werden hingegen nicht dargestellt. Der Grund ist klar: Beim Fracking existiert kein nationales oder europäisches System zur Verhinderung von Schadensereignissen oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen, wie es beispielsweise bei Chemieanlagen Standard ist. Normen für Gasbohrungen werden weitgehend aus den USA übernommen und haben dort die bekannten Grundwasserkontaminationen nicht verhindern können.

Oliver Kalusch gibt folgendes Resümee: „Der erste Blick zeigt, dass die BGR-Studie, die die Unbedenklichkeit von Fracking belegen soll, nicht überzeugt. Ich bin sicher, dass in den nächsten Wochen zahlreiche weitere Defizite aufgezeigt werden. Für eine Legitimation von Fracking ist die Studie aber bereits jetzt ungeeignet.“

Text: Deutscher Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)

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