Übersicht Anmeldungen insgesamt. (1) Ausgeübte Wahlrecht berücksichtigt. (2) 3 Anlagen mehr gegenüber KEV-Cockpitt, da der Projektant trotz positivem KEV-Bescheid das Wahlrecht zugunsten der Einmalvergütung ausgeübt hat. Grafik: Stiftung KEV

Eingang Beglaubigungen: Der Anteil EIV-Anlagen der im vierten Quartal 2015 bei Swissgrid registrierten Beglaubigungen liegt bei einem Durchschnittswert von 53%. Grafik: Stiftung KEV

Ausgeübtes Wahlrecht: Von den bereits realisierten Anlagen mit Wahlrecht haben im vierten Quartal 2015 6% die KEV und 94% die EIV gewählt. Grafik: Stiftung KEV

EIV-Cockpit: Von 35'586 PV-Anlagen könnten zur Zeit 20'062 EIV in Anspruch nehmen

(Stiftung KEV) Von den 35'586 PV-Anlagen auf der Warteliste sind per Ende 2015 17'378 Anlagen bereits realisiert. Als realisiert gelten Anlagen, deren Beglaubigung bei Swissgrid registriert ist, d.h. deren Inbetriebnahme bestätigt ist.


Von insgesamt 35'586 PV-Anlagen könnten zur Zeit 20'062 Anlagen einen Anspruch auf die Einmalvergütung geltend machen. Diese Zahl bezieht sich auf die realisierten sowie nicht realisierten Anlagen. Von diesen erhalten 7547 Anlagen definitiv und weitere 3354 Anlagen gemäss Anmeldedaten die Einmalvergütung. Dies generiert Kosten in Höhe von rund CHF 100.4 Mio. Zuzüglich der potenziellen Vergütung von 9'161 Wahlrechts-Anlagen in Höhe von CHF 142.2 Mio. ergibt sich ein maximal möglicher Kostenblock von CHF 242.6 Mio. für die Einmalvergütung.

Grafik links rosa Felder
Von den 17'378 bereits realisierten Anlagen verbleiben 7221 auf der Warteliste, um in die KEV aufgenommen zu werden, wenn es die finanziellen Mittel zulassen.

Grafik links gelbe Felder
2'578 Projektanten können zwischen der EIV und der KEV wählen. Im 4. Quartal 2015 haben 83 Anlagenbetreiber das Wahlrecht (WR) zugunsten der KEV ausgeübt. 1363 Anlagenbetreiber haben sich für die EIV entschieden.


Grafik links grüne Felder
7547 bereits realisierte Anlagen erhalten definitiv die Einmalvergütung. Von diesen sind derzeit 1268 in der Abwicklung oder stehen kurz vor der Auszahlung. Von den restlichen 6279 haben 4603 Projektanten die kompletten Unterlagen eingereicht, die auch die Zahlungsinformationen umfassen.

Grafik links dunkelgraue Felder
Von den 18'208 nicht realisierten Anlagen würden gemäss Anmeldedaten 3354 die EIV erhalten, 6583 hätten ein Wahlrecht und 8226 würden auf der KEV-Warteliste verbleiben. 45 Anlagen würden keine Vergütung erhalten. Definitive Anspruchsberechtigungen können jedoch erst ermittelt werden, wenn die Anlagen realisiert sind und die beglaubigten Anlagedaten bei Swissgrid erfasst werden.

Vergütung EIV-Anlagen

Anzahl Anlagen

Leistung [kWp]

Betrag [CHF]

(inkl. Erweiterungen)

Bisherige Auszahlungen

7379

64'611

76'047'343

Auszahlungen Q4/15

2501

26'838

27'184'383

Auszahlungen insgesamt (3)

9880

91'449

103'231'726

(3) Von diesen haben 126 Projektanten ihre Anlage erweitert. Hierfür sind CHF 687'559 ausbezahlt worden. Für erhebliche Erweiterungen oder Erneuerungen wird nur ein Leistungsbeitrag entrichtet. Diese haben auf die Warteliste keinen Einfluss.

Potenzielle Vergütung EIV-Anlagen

 

Anzahl

Leistung [kWp]

Betrag EIV [CHF]

Summe Einmalvergütung (EIV) (2)

10'901

94'427

100'415'038

- EIV-Anlagen in Betrieb (Arbeitsvorrat)

7547

74'057

77'075'883

- EIV-Anlagen noch nicht realisiert (4)

3354

20'370

23'339'155

Summe Wahlrecht (WR)

9161

138'123

142'222'165

- WR-Anlagen in Betrieb

2578

38'545

42'009'566

- WR-Anlagen noch nicht realisiert (4)

6583

99'578

100'212'599

Gesamtsumme (EIV+WR) (5)

20'062

232'549

242'637'202

(4) Die Anspruchsberechtigungen (EIV, WR, KEV) sowie die Höhe der benötigten Geldmittel basieren auf den angemeldeten Anlagedaten. (5) Bereits ausbezahlte Anlagen werden in der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.

KEV-Cockpit: 68'6011Anmeldungen
Insgesamt sind 68'6011Anmeldungen bei Swissgrid eingegangen. Neben Photovoltaik (PV) umfassen diese auch die anderen Technologien Wasserkraft, Wind, Biomasse und Geothermie, von denen sich noch 1098 Anlagen auf der Warteliste befinden. 16'581 Anlagen haben bereits einen positiven KEV-Bescheid erhalten und werden daher in Bezug auf die Einmalvergütung (EIV) nicht weiter berücksichtigt (siehe KEV-Cockpit vom 14.1.16 auf ee-news.ch).

EIV-Cockpit als PDF herunterladen >>

Text: Stiftung KEV

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