Die Vergrösserung des Grimselsees wäre für die KWO ein bedeutendes und hochwertiges Projekt für die Speicherung von elektrischer Energie. ©Bild: KWO

Berner Verwaltungsgericht: Hebt Konzession für Staumauererhöhung an der Grimsel auf

(PM) Die Moorschutzgrenze entlang des Grimselsees ist nicht rechtens, urteilt das Berner Verwaltungsgericht. Die fünf Richter entschieden sich einstimmig gegen die Mauererhöhung am Grimselsee um 23 Meter. Die KWO hatten dafür vom Grossen Rat im 2012 bereits eine Konzession erhalten. Diese hat das Verwaltungsgericht mit seinem Entscheid vom 22. Dezember 2015 nun aufgehoben. „Die Vergrösserung des Grimselsees sei nach heutiger Gesetzgebung nicht zulässig“ sagte Richter Michel Daum.


Entlang des Grimselsees steht ein Gebiet unter Moorschutz. Nach Annahme der Rothenturm-Initiative 1987 schied der Bundesrat im Grimselgebiet ein provisorisches Gebiet als Moorlandschaft aus. Im 2004 hob er die Grenze um 27 Meter an und erklärte den neuen Perimeter als definitiv. Dies sei ein energiepolitischer Entscheid gewesen, so das Verwaltungsgericht.

An der öffentlichen Urteilsverkündung erklärten die Richter, dass der in der Verfassung geregelt Moorschutz keine Interessensabwägung zulasse. Obwohl das Urteil einstimmig fiel, gab es Zwischentöne. So meinte einer der Richter in seiner Beurteilung: „Die Moorlandschaften sind besser geschützt als jedes andere Rechtsgut in der Schweiz. Es ist  nun die Aufgabe der Politik zu urteilen ob diese Gesetzgebung noch dem heutigen Zeitgeist entspreche“.

Mit relativ geringem Aufwand

KWO-Direktor Gianni Biasiutti bedauerte das Urteil: „Wir werden über das weitere Vorgehen erst entscheiden, nachdem wir die schriftliche Urteilbegründung erhalten haben. Die Vergrösserung des Grimselsees ist ein bedeutendes und hochwertiges Projekt für die Speicherung von elektrischer Energie. Mit relativ wenig Bauaufwand kann ein grosses Speichervolumen gewonnen werden. Für solche Speicher gibt es nur noch ganz wenige Möglichkeiten in der Schweiz. Und Speicherung ist ein Schlüsselfaktor für die Realisierung der Energiestrategie von Bund und Kanton.“

Text: KWO

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