Laut ElCom ist eine Bestimmung in den TAB, wonach der Verteilnetzbetreiber bei Störfällen im Elektrizitätsnetz in die Wirkleistungsabgabe der Energieerzeugungsanlage eingreifen kann, rechtmässig.

ElCom: Technische Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen

(Elcom) Die ElCom hatte in einem Verfahren die Rechtmässigkeit verschiedener Bestimmungen in Technischen Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen (TAB) zu beurteilen. Es handelte sich konkret um eine Photovoltaikanlage mit einer Anschlussleistung von ca. 650 kVA. Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Verfügung vom 19. November 2015 (233-00059) festgehalten


Es ist nicht auszuschliessen, dass die Beurteilung bei einer Anlage mit geringerer Anschlussleistung anders ausgefallen wäre.

Ergebnisse
Mit Verfügung vom 19. November 2015 ist die ElCom im konkreten Fall insbesondere zu folgenden Ergebnissen gelangt:

  • Eine Bestimmung in den TAB, wonach der Verteilnetzbetreiber bei Störfällen im Elektrizitätsnetz in die Wirkleistungsabgabe der Energieerzeugungsanlage eingreifen kann, erweist sich als rechtmässig.
  • Der Verteilnetzbetreiber darf vom Produzenten ohne Entschädigung den unter- o-der übererregten Betrieb der Energieerzeugungsanlage bis cos φ 0.9 verlangen, soweit dies für die Spannungshaltung am Einspeisepunkt der Energieerzeugungs-anlage erforderlich ist. Darüber hinausgehende Regelungen müssen zwischen dem Verteilnetzbetreiber und dem Produzenten vertraglich vereinbart werden.
  • Die Kosten für Kontrollmessungen bei der Inbetriebnahme einer Energieerzeugungsanlage sind grundsätzlich vom Verteilnetzbetreiber zu tragen. Werden mit der Kontrollmessung unzulässige störende technische Einwirkungen am Einspeisepunkt festgestellt, die von der Energieerzeugungsanlage verursacht werden, können die Kosten für die Messung dem Produzenten auferlegt werden.
  • Allfällige Verweise in den TAB auf Richtlinien Dritter (insb. ausländische Richtlinien) müssen hinsichtlich Bedeutung und Umfang eindeutig sein.

Zum Download der Verfügung vom 19. November 2015 (233-00059) >>

Text: Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

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