V.l.n.r.: Hansruedi Kunz, EnFK-Präsident, Beat Vonlanthen, Präsident EnDK, Lorenz Bösch, Generalsekretär a.i. der EnDK, Heinz Tännler, Präsident Verein Minergie. ©Bild: T. Rütti

MuKEn 2014: Verhalten mutige Harmonisierung

(©TR) Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) hat die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) verabschiedet. Der modularer Aufbau lässt den Kantonen Spielräume, um «besonderen kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen». Kurzum: weiterhin viel Platz Kantöndligeist statt schweizweit gültige Regelungen. Die neuen Vorschriften sind verhalten mutig.


Die Revision der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) wurden geschaffen, «um die harmonisierten Energievorschriften der Kantone weiter zu verschärfen». Damit möchten die Kantone manifestieren, dass sie mit der Energiewende im Gebäudebereich vorwärts machen, wie es am 14. Januar 2014 an einer Medienorientierung in Bern hiess. Der Fahrplan sieht eine vollständige Umsetzung von MuKEn 2014 bis ca. 2020 vor. Die Harmonisierung des Fördermodells der Kantone (HFM 2015) befindet sich in Arbeit. Bis Ende 2015 wollen die Kantone gemeinsame Vollzugshilfen erarbeiten. Die Kantone rechnen mit unterschiedlichen Realisierungszeiträumen von drei bis fünf Jahren. Wann und in welchem Rahmen Minergie neu positioniert werden kann oder muss, ist noch offen.

Resümierend ergeben sich vier «Brennpunkte»:

  • Brennpunkt 1 Nahezu-Null-Energiehaus und Stromeigenproduktion bei Neubauten
  • Brennpunkt 2 Sanierungspflicht Elektroheizungen und Elektroboiler
  • Brennpunkt 3 Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugungsersatz
  • Brennpunkt 4 Zielvorgaben statt Detailvorschriften

Seit 1992 konkrete Empfehlungen
Die MuKEn sind seit 1992 «konkrete Empfehlungen» – und nicht etwa zwingende Vorschriften – zur Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht. Mit der MuKEn 2014 wurden diese zum nunmehr vierten Mal revidiert. Der modulare Aufbau lässt den Kantonen durchaus Spielräume offen, um «besonderen kantonalen Gegebenheiten massgeschneidert Rechnung tragen zu können…» Die Revisionsarbeiten seien einem «intensiven Prozess innerhalb der EnDK» gefolgt, selbstverständlich auch nach Anhörungen von Experten, wie gegenüber den Medien versichert wurde. Nach dem Vorliegen des Vorentwurfes der überarbeiteten MuKEn (MuKEn 2014) habe die EnDK eine breite schriftliche Expertenanhörung eingeleitet. Dabei seien insgesamt über 100 Stellungnahmen und 2000 externe und interne Anregungen eingegangen, die man geprüft und «soweit möglich» berücksichtig habe. Das Ziel der MuKEn ist erklärtermassen «ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereiche der kantonalen Energievorschriften», speziell um die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für Bauherren und Fachleute, die in mehreren Kantonen tätig sind, zu vereinfachen. Die Harmonisierung soll durch die Verwendung von gemeinsam erarbeiteten Vollzugshilfen und Formularen vereinfacht werden.

Das
«Nahezu-Null-Energiegebäude»
In allen Kantonen soll ein sogenanntes Basismodul vollständig umgesetzt werden. Damit wollen die Kantone die Grundsätze im Energie- und CO2-Gesetz des Bundes erfüllen. Bemerkenswert: Im Bereiche des Neubaus wird neu das Konzept des «Nahezu-Null-Energiegebäudes» eingeführt. Angestrebt wird ein Standard, der irgendwo zwischen den heutigen Minergie- und Minergie-P-Anforderungen liegt. Das heisst konkret, dem Gebäude auf einem bestimmten Grundstück wird von aussen möglichst wenig Energie zugeführt. Die erforderliche Energie soll vielmehr soweit möglich auf dem Grundstück oder im und am Gebäude selbst produziert werden. Keine Frage: Minergie hat in den vergangenen Jahren grosse Vorarbeit geleistet und Wesentliches zum heutigen Stand der Dinge – zu MuKEn 2014 – beigetragen. Bemerkenswert scheint beispielsweise, dass jeder Neubau künftig einen Anteil seines Strombedarfes selber decken muss.

GEAK
, sofern Förderbeitrag CHF 10‘000 übersteigt
Bei Altbauten sollen die CO2-Emissionen gesenkt werden, aber nur schrittweise. Beim Ersatz fossiler Heizsysteme muss in Zukunft zehn Prozent der bisher verbrauchten Energie durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder durch Effizienzmassnahmen kompensiert werden. Zur Steigerung der Stromeffizienz im Gebäudebereich sind zentrale Elektroheizungen innerhalb der nächsten 15 Jahre zu ersetzen. Bekanntlich sind bei Neuinstallationen seit 2008 nur noch Boiler zugelassen, die neben Strom auch andere Energiequellen nutzen, beispielsweise Solarwärme. Bestehende, rein durch Strom betriebene Elektroboiler, sind innerhalb der nächsten 15 Jahre entsprechend zu ergänzen – oder zu ersetzen. In Bezug auf Förderung wird der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht obligatorisch, explizit aber nur dann, sofern der erwartete Förderbeitrag CHF 10‘000.- übersteigt.

Den Betrieb der Gebäudetechnik optimieren
Das Basismodul der MuKEn wird durch zusätzliche Module ergänzt, die von den Kantonen umgesetzt werden können, sofern Bedarf dazu besteht. Mit einem neuen Modul wird beispielsweise die «Betriebsoptimierung für Nichtwohnbauten» vorgeschlagen, die im Jahr mehr als 200‘000 Kilowattstunden Strom verbrauchen und nicht eine Vereinbarung für Grossverbraucher abgeschlossen haben. Die Eigentümer dieser Bauten sind gehalten, alle fünf Jahre ihre Gebäudetechnik zu optimieren und diese zu dokumentieren. Ein weiteres neues Modul sieht vor, dass neue Nichtwohnbauten ab einer Energiebezugsfläche von 5000 m2 mit Einrichtungen zur Gebäudeautomatisation ausgerüstet werden müssen, um den Energieverbrauch im täglichen Betrieb zu optimieren. Ein weiteres Modul sieht vor, den Ersatz von dezentralen Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren zu verlangen.

Gebäudeprogramm: Programmvereinbarung Bund-Kantone
Die Plenarversammlung stimmte der vierten Programmvereinbarung zur Durchführung des Gebäudeprogrammes zu. Damit können Finanzierungszusicherungen im Rahmen des Gebäudeprogrammes bis Ende 2016 sichergestellt werden. Eine vierte entsprechende Vereinbarung wurde erforderlich, nachdem die erste Etappe der Energiestrategie 2050 nicht vor dem 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Zudem kann mit einer weiteren Vereinbarung auch das Risiko eines Programmstopps in Folge der hängigen Beschwerden gegen die Erhöhung der CO2-Abgabe «stark reduziert» werden.

GEAK auf neue Beine gestellt
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK habe bereits in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung erlangt, hiess es auf eine entsprechende Journalistenfrage hin. Seine Rolle werde mit weiteren Obligatorien sogar noch zunehmen. «Die EnDK gründete deshalb den Verein GEAK, damit der weitere Ausbau auf der Basis einer von der EnDK getrennten juristischen Person erfolgen kann. Doch die strategische Steuerung des Vereins verbleibt in der Hand der kantonalen Energiedirektoren», zitieren wir Staatsrat Beat Vonlanthen, Präsident EnDK, der die Medienkonferenz in Bern leitete. Nicht verschwiegen wurde gegenüber den Journalisten, dass zur Vereinfachung der Gebäudevorschriften weitere Grundlagenarbeit erforderlich sei. Zudem soll es zu einem Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem kommen. Eine starke Lenkungswirkung reduziert laut dem Freiburger Staatsrat Vonlanthen den Bedarf an Vorschriften. Auch wurde betont, dass die Klimapolitik post 2020 eine weiteren Senkung des CO2-Ausstosses im Gebäudebereich voraussetzt. Was die Raumplanung anbelangt, wird auf drei Massnahmen gesetzt: «innere Verdichtung»: Ersatzneubau mit gleichen Anforderungen wie bei Neubauten; vermehrte Kooperation verschiedener Eigentümer in den Quartieren sowie auf ein gemeinsames Projekt mit dem Verein Minergie. Weitere Inputs und vor allem Präzisierungen lieferten an der Medienkonferenz namentlich auch Hansruedi Kunz, Präsident der Konferenz der kantonalen Energiefachstellen (EnFK), Lorenz Bösch, Generalsekretär a.i. der EnDK, sowie Regierungsrat Heinz Tännler, Präsident Verein Minergie.

Weder automatischer, noch Zertifizierung und Qualitätssystem

Zitat aus der Zusammenfassung von Minergie: «Neu wird Minergie sein Schwergewicht auf die Qualitätssicherung und die Bauerneuerung legen. Die MuKEn 2014 fordern ebenso wie Minergie eine gute Wärmedämmung, eine dichte Gebäudehülle und effiziente Haustechnik. Dennoch sind die MuKEn nicht gleich Minergie: Sie fordern keinen automatischen Luftwechsel, keine Zertifizierung des Gebäudes und kein Qualitätssystem. Auf das Qualitätssystem wird Minergie künftig einen neuen Schwerpunkt legen. Denn nur mit Qualitätssicherungs-Massnahmen erreichen Bauten nach MuKEn-Vorgaben auch in der Praxis einen tiefen Energieverbrauch. Die umfangreichen Arbeiten dazu wurden weitgehend vom Bundesamt für Energie BFE finanziert. Mit dem Qualitätssystem will Minergie seinen Partnern - Bauherren, Architekten, Planern und Handwerkern – bei der Umsetzung der Minergie-Ziele Unterstützung leisten. Dazu werden künftig Bauhülle und Haustechnik in verschiedenen Bauphasen kontrolliert sowie systematisch Inbetriebnahmeprotokolle zu Heizungs- und Lüftungsanlagen verlangt.»

WWF: kleinster Nenner

Der WWF meldete sich im Anschluss zur Pressekonferenz mit folgender Stellungnahme zu Wort: «Die MuKEn sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber sie sind halt doch nur der kleinste gemeinsame Nenner. Für eine zügige Energiewende reicht das nicht. Der WWF fordert die Kantone auf, über die nun beschlossenen MuKEn hinaus zu gehen: unter anderem mit einem Verbot von neuen Ölheizungen sowie eine obligatorische Modernisierungsfonds und verbindlichen Effizienzstandards für grosse, alte Gebäude. Das kürzlich veröffentliche WWF-Rating der kantonalen Energiepolitik zeigt, welche Kantone ihre Hände in den Schoss legen und welche in der Energiepolitik heute schon vorangehen (siehe ee-news.ch vom 17.11.14 >>). Nun sind alle Kantone aufgefordert, zügig ein Update ihrer Energiegesetze auf den Weg zu bringen. Das hilft nicht nur der Umwelt: Wer statt auf Heizöl auf erneuerbare Energie und Energieeffizienz setzt, fördert die lokale Wertschöpfung.»

Innovative Energienutzungen behindern statt erleichtern?

In seiner Stellungnahme bedauert der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG, dass die MuKEn innovative Energienutzungen mit Erdgas und Biogas behinderten statt erleichterten. Mit den Mustervorschriften würden die Weichen gestellt für den Energieeinsatz im Gebäudebereich. Das Paket enthalte bedeutende Konstruktionsfehler, die bei der Umsetzung anzugehen seien: «Den kantonalen Verwaltungen und Parlamenten bleibt die Chance, diese zu beheben. Denn nur so lassen sich die  Ziele – Reduktion der CO2-Emissionen, höhere Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz von erneuerbaren Energien – tatsächlich erreichen. Das Potenzial, mit Gaslösungen CO2 zu reduzieren, ist noch längst nicht ausgeschöpft, und durch einen verstärkten Einsatz von Wärmekraftkopplung (WKK) und Biogas könnten die Effizienz und der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert werden.» Die in den neuen MuKEn vorgesehenen Detailregulierungen schafften dafür aber keine Anreize.

MuKEn 2014 – Wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050
Allgemeine Bemerkung: Auf der Gesetzesstufe sind Normen erforderlich wenn die Rechte des Einzelnen eingeschränkt oder dem Einzelnen neue Verpflichtungen auferlegt werden.

Teil des Basismodules

Vorgeschlagene Änderungen auf Gesetzesebene gegenüber den MuKEn 2008

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

Keine materiellen Änderungen

Teil B: Wärmeschutz von Gebäuden

Keine materiellen Änderungen

Teil C: Anforderung an gebäudetechnische Anlagen

Keine materiellen Änderungen

Teil D: Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfes von Neubauten

Neue Bestimmung zur Definition des Wärmebedarfs nahe bei Null

Teil E: Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Neue Bestimmung zur Verpflichtung der Eigenerzeugung von Strom bei Neubauten

Teil F: Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugungsersatz

Neue Bestimmung zum teilweisen Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Energien oder Effizienzmassnahmen

Teil G: Elektrische Energie

Keine materiellen Änderungen (Neu im Basismodel und nicht mehr Zusatzmodul)

Teil H: Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen

Neue Bestimmung über die Pflicht zentrale Elektroheizungen innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen

Teil I: Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wasserwärmer

Neue Bestimmung über die Pflicht zentrale Elektro-Wasserwärmer innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen

Teil J: Verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen

Anpassung an den weiter gesenkten, zulässigen Heizwärmebedarf: Die Ausrüstungspflicht bei neuen Gebäuden besteht für den Warmwasserbezug bei fünf oder mehr Nutzeinheiten und zusätzlich für die Heizwärme, wenn sie die Wärme von einer zentralen Wärmeversorgung aus einer Gebäudegruppe beziehen.

Teil K: Wärmenutzung bei Elektroerzeugungsanlagen

Keine materiellen Änderungen

Teil L: Grossverbraucher

Keine materiellen Änderungen

Teil M: Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Neue Bestimmung zur Definition der Verpflichtung

Teil N: Gebäudeenergieausweis der Kantone

Keine materiellen Änderungen

Teil N: Gebäudeenergieausweis der Kantone

Keine materiellen Änderungen

Teil P: GEAK Plus-Pflicht für Förderbeiträge

Neue Bestimmung zur Definition der Verpflichtung

Teil Q:  Teil Q

Vollzug, Gebühren, Strafbestimmungen

Keine materiellen Änderungen

Teil R: Schluss- und Übergangsbestimmungen

Keine materiellen Änderungen




Die MuKEn 2014 >>

©Text: Toni Rütti, Redaktor ee-news.ch

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