Klimastiftung Schweiz: Neue Förderbestimmungen ab 1.9.14

(PM) Nach neuem Reglement fördert die Klimastiftung Schweiz keine KMU, die von der CO2-Abgabe und/oder vom KEV-Netzzuschlag befreit sind. Fernwärmeprojekte - Anschluss, Beleuchtungsprojekte - Ersatz der alten Beleuchtung - und Projekte im Rahmen von Neubauten / Produktionskapazitätserweiterungen (nur Ersatzteil ist förderfähig) werden nicht mehr unterstützt.


Die Projekte müssen vor der Auftragsbestätigung und den Investitionen mit einem aktuellen Antragsformular eingereicht werden.

Faktenblatt: Förderungen Effizienzprojekte
Gültig ab 1.9.2014 . Bitte beachten Sie das Reglement für die vollständigen Bedingungen

Voraussetzungen Unternehmen:

  • Unternehmen mit Hauptsitz und Betrieb in der Schweiz oder Liechtenstein
  • Betriebsgrösse
  • Nicht antragsberechtigt sind KMU, deren Unternehmenskapital sich zu ⩾50% in den Händen grösserer Konzerne (inkl. Joint Venture) und/oder öffentlich rechtlicher Organisationen befindet.
  • Ist nicht von der CO2- oder KEV-Abgabe (kostendeckende Einspeisevergütung) befreit.

Voraussetzungen Massnahme:

  • Die Massnahme muss in Ihrem KMU-Betrieb in der Schweiz oder in Liechtenstein stattfinden.
  • Massnahmen welche im Rahmen von Neubauten / Produktionskapazitätserweiterungen ausgeführt wird, sind ausgeschlossen (nur Ersatzteil ist förderfähig).
  • Fernwärmeprojekte & -anschlüsse sowie Beleuchtungsersatz sind nicht förderfähig.
  • Die Massnahme darf erst nach Einreichen des Antrags umgesetzt werden (Auftragsbestätigung, Bestellung, etc.).

Antrag einreichen:

  • Finden Sie Ihre geplante Massnahme im Standardmassnahmenkatalog des Excel-Tools und ist die Höhe des dabei berechneten Förderbeitrags < 20'000 CHF Standard-Antrag einreichen (jederzeit mit Webformular).
  • Ansonsten Non-Standard-Antrag (Antragsformular auf der Homepage, Einreichtermin jeweils 1. März & 1. September)

Entscheidung & weiteres Vorgehen:

Standard-Antrag

  • Innerhalb von ca. 1 Monat wird entschieden ob Ihre Massnahme unterstützt wird.
  • Die geförderte Massnahme muss innerhalb von 1 Jahr ab Antragsdatum durchgeführt werden und die entsprechenden Nachweise bei der Klimastiftung Schweiz digital eingereicht werden, damit der Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.

Non-Standard-Antrag

  • Der Entscheid wird innert ca. 2,5 Monaten nach dem Einreichtermin gefällt und mitgeteilt.
  • Weiteres Vorgehen wird durch einen individuellen Vertrag bestimmt.

Text: Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW

Artikel zu ähnlichen Themen

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen