Die Projekte müssen vor der Auftragsbestätigung und den Investitionen mit einem aktuellen Antragsformular eingereicht werden.
Faktenblatt: Förderungen Effizienzprojekte
Gültig ab 1.9.2014 . Bitte beachten Sie das Reglement für die vollständigen Bedingungen
Voraussetzungen Unternehmen:
- Unternehmen mit Hauptsitz und Betrieb in der Schweiz oder Liechtenstein
- Betriebsgrösse
- Nicht antragsberechtigt sind KMU, deren Unternehmenskapital sich zu ⩾50% in den Händen grösserer Konzerne (inkl. Joint Venture) und/oder öffentlich rechtlicher Organisationen befindet.
- Ist nicht von der CO2- oder KEV-Abgabe (kostendeckende Einspeisevergütung) befreit.
Voraussetzungen Massnahme:
- Die Massnahme muss in Ihrem KMU-Betrieb in der Schweiz oder in Liechtenstein stattfinden.
- Massnahmen welche im Rahmen von Neubauten / Produktionskapazitätserweiterungen ausgeführt wird, sind ausgeschlossen (nur Ersatzteil ist förderfähig).
- Fernwärmeprojekte & -anschlüsse sowie Beleuchtungsersatz sind nicht förderfähig.
- Die Massnahme darf erst nach Einreichen des Antrags umgesetzt werden (Auftragsbestätigung, Bestellung, etc.).
Antrag einreichen:
- Finden Sie Ihre geplante Massnahme im Standardmassnahmenkatalog des Excel-Tools und ist die Höhe des dabei berechneten Förderbeitrags < 20'000 CHF Standard-Antrag einreichen (jederzeit mit Webformular).
- Ansonsten Non-Standard-Antrag (Antragsformular auf der Homepage, Einreichtermin jeweils 1. März & 1. September)
Entscheidung & weiteres Vorgehen:
Standard-Antrag
- Innerhalb von ca. 1 Monat wird entschieden ob Ihre Massnahme unterstützt wird.
- Die geförderte Massnahme muss innerhalb von 1 Jahr ab Antragsdatum durchgeführt werden und die entsprechenden Nachweise bei der Klimastiftung Schweiz digital eingereicht werden, damit der Förderbeitrag ausbezahlt werden kann.
Non-Standard-Antrag
- Der Entscheid wird innert ca. 2,5 Monaten nach dem Einreichtermin gefällt und mitgeteilt.
- Weiteres Vorgehen wird durch einen individuellen Vertrag bestimmt.
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