^Monteur / Anlagenteile im Windpark in Schleswig-Holstein. ©Bild: BWE/Tim Riediger

Deutsche Windindustrie: mit Naturschutz übereinkommen

(BWE) Das deutsche Bundeskabinett hat Ende April 2013 mit dem zweiten Entwurf zur Bundeskompensationsverordnung die landesweite Vereinheitlichung der Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vorangebracht. Die Verordnung erteilt nunmehr konkrete Vorgaben zur Erfassung des Schutzgutes sowie für die Höhe der zu leistenden Ersatzzahlung zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die auch für die Windkraftwerke gelten.


Der zweite Entwurf sieht ebenfalls vor, den Eingriff in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen mit einer Ersatzgeldzahlung zu kompensieren. Dabei werden je nach Einstufung der Standortwertigkeit pro Meter 100 bis 800 Euro berechnet, was dem Ziel der Bundesregierung einer geringeren Flächeninanspruchnahme und effektiveren Umsetzung der Eingriffsregelung Rechnung trägt. Mit den Ersatzgeldern sollen auch bundesweite Projekte zur Wiederherstellung und Verbesserung von Lebensräumen realisiert werden. Gleichzeitig kann die Erhebung erhöhter Ersatzzahlungen aber an Standorten mit einer hohen Wertstufe einen enormen finanziellen Mehraufwand für Windparkbetreiber darstellen.

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ntensive und meist langjährige Standortanalyse
Dazu BWE-Präsidentin Sylvia Pilarsky-Grosch: „Die erneuerbaren Energien und allen voran die Nutzung der Windenergie sind die einzig sinnvolle Möglichkeit, einen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels zu leisten. Der Planung von Windenergieanlagen geht stets eine intensive und meist langjährige Standortanalyse voraus, bei der neben der Ermittlung lokaler Windverhältnisse und Wohnortmindestabstände vor allem standortbedingte Naturschutzbelange berücksichtigt werden.“


Einheitliche Eingriffsregelung
Den zweiten Entwurf der Bundeskompensationsverordnung in der vergangenen Woche sieht Pilarsky-Grosch insofern positiv, als dass dadurch eine deutschlandweit einheitliche Eingriffsregelung angestrebt wird. „Das begrüsse ich sehr. Ob die Regelungen zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs und die Festlegung von Ausgleich und Ersatz letztlich aber auch praxistauglich sein werden, lässt sich noch nicht beurteilen. Für die Windenergienutzung muss letzten Endes sichergestellt werden, dass die ohnehin schon hohen Auflagen auch weiterhin einen stabilen Ausbau erlauben und Ersatzzahlungen die Realisierung von Windenergieprojekten nicht gefährden.“

Der BWE hat zudem eine Stellungnahme zur Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 25. April 2013 veröffentlicht.

BWE Stellungnahme zur Bundeskompensationsverordnung
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Text: Deutscher Bundesverband WindEnergie

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