„Die von der Mineralölwirtschaft befürchteten Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe muss es nicht geben“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB

Biokraftstoffquote kann auch ohne E10 erfüllt werden

(VDB) Entgegen der Behauptungen der Mineralölindustrie sind Strafzahlungen sehr unwahrscheinlich, auch wenn die Erfüllung der Biokraftstoffquote nicht über den neuen Kraftstoff E10 gelingt. Um die Gesamtquote in Höhe von 6,25 Prozent zu erreichen, gibt es alternative Wege: Die Erdölunternehmen können neben der Beimischung von Bioethanol oder Biodiesel auch den Verkauf von reinem Biokraftstoff nutzen, um die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtquote zu erfüllen.


So haben Biokraftstoffe zum Beispiel im Jahr 2007 Anteile von über sieben Prozent am gesamten Kraftstoffmarkt erreicht – und das ohne E10. Hintergrund war der starke Vertriebskanal von reinem Biodiesel (B100). „Die von der Mineralölwirtschaft befürchteten Strafzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe muss es nicht geben“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Wo es angeboten wird, erreicht E10 nach Auskunft des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV) einen Anteil von über 30 Prozent am Superkraftstoffabsatz. Angestrebt wird ein E10-Marktanteil von 85 Prozent.

Lösung Quotenhandel
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtquote gebe es die Möglichkeit des so genannten Quotenhandels. Dabei kauft die Mineralölindustrie von den Biokraftstoffproduzenten Rechte an B100 auf, den die Biokraftstoffhersteller schon verkauft haben. Mit diesen Rechten erfüllt die Mineralölindustrie dann die Quote. Zum Beispiel ist im Jahr 2010 der gesamte Absatz von B100 im Quotenhandel verwendet worden. „Wichtig zu wissen ist, dass der zunächst steuerbegünstigte reine Biodiesel später voll nachversteuert wird“, sagte Baumann. Der über einen vorläufigen Steuernachlass entstehende Preisunterschied zwischen Biodiesel und fossilem Diesel, der dem Kunden den Anreiz zum Kauf von B100 bietet, werde dadurch im Nachhinein ausgeglichen. „Dem Finanzminister entstehen keinerlei Steuerausfälle bei der Anrechnung von reinem Biodiesel auf die Quote. Die Biokraftstoffquote kann also auch problemlos ohne E10 erfüllt werden“, sagte Baumann.

Text: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.

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