ACER soll dazu beitragen, technische Hindernisse für den grenzübergreifenden Energiehandel zu beseitigen.

EU: Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden nimmt Arbeit auf

(ACER) Energiekommissar Günther Oettinger und der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor haben gestern in Ljubljana, Slowenien, die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, ACER) offiziell eröffnen. Die Agentur wird dazu beitragen, technische Hindernisse für den grenzübergreifenden Energiehandel zu beseitigen.

Ferner soll sie die Tätigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden für den Energiebereich koordinieren und sie bei der Lösung etwaiger Konflikte unterstützen. Dies soll zu einem verstärkten Wettbewerb führen und faire Preise für Verbraucher und Unternehmer nach sich ziehen. Gleichzeitig mit der Eröffnung der Agentur tritt auch das dritte Legislativpaket für den Energie-Binnenmarkt in Kraft.

Hindernisse für den Energie-Binnenmarkt zu beseitigen
Energiekommissar Günther Oettinger erklärte: „Unser oberstes Ziel ist es, alle noch bestehenden Hindernisse für den Energie-Binnenmarkt zu beseitigen und so für einen ungehinderten Energiehandel in der gesamten EU zu sorgen. Der europäische Energie-Binnenmarkt muss bis 2014 für alle Unternehmen und Verbraucher Wirklichkeit werden.“ Alberto Pototschnig, Direktor der ACER, ergänzte: „Die Agentur wird dafür sorgen, dass durch die Netzentwicklung auch die Integration der nationalen Energiemärkte unterstützt wird, auch derjenigen, die derzeit noch isoliert oder unzureichend angebunden sind.“

ACER wird die Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden durch EU-weite Aufsichtstätigkeiten ergänzen. Insbesondere hat die Agentur folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Rahmenleitlinien für den Betrieb von grenzübergreifenden Gas-Pipelines und Stromnetzen, auf deren Grundlage die Pipeline- und Stromnetzbetreiber dann konkrete Regelungen festlegen werden;
  • Prüfung, ob diese Regelungen mit den Rahmenleitlinien im Einklang stehen;
  • Überwachung der Durchführung der EU-weiten zehnjährigen Netzentwicklungspläne sowie der nationalen Netzentwicklungspläne;
  • Lösung grenzübergreifender Konflikte, wenn sich die nationalen Regulierungsstellen nicht einigen können oder ACER um eine Entscheidung bitten; dies betrifft z. B. die Methode für den Verkauf der sehr lukrativen Kapazitäten zu Spitzenlastzeiten (d. h. bei hoher Nachfrage) durch die Betreiber;
  • Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarkts, z. B. in Bezug auf die Endkundenpreise, den Netzzugang für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Wahrung der Verbraucherrechte. Die Agentur wird die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten jährlich in einem Bericht veröffentlichen und kann der Kommission und dem Europäischen Parlament Massnahmen vorschlagen, die zur Beseitigung von Hindernissen für die Verwirklichung des Binnenmarkts beitragen.

Hintergrund
Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Agentur ACER ist die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Rates vom 13. Juli 2009. Die Verordnung ist Teil des dritten Energiepakets, das einen wirksamen Rechtsrahmen für die Entwicklung offener, integrierter und wettbewerbsorientierter Energiemärkte in der EU bildet.

Das dritte Energiepaket enthält wichtige Vorschriften für ein ordnungsgemässes Funktionieren der Märkte, etwa im Hinblick auf die Entflechtung der Netze, die Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen sowie besser funktionierende Endkundenmärkte, von denen vor allem die Verbraucher profitieren werden. Das Paket umfasst zwei Richtlinien und drei Verordnungen. Die Mitgliedstaaten müssen die beiden Richtlinien bis zum 3. März 2011 in nationales Recht umsetzen. Die drei Verordnungen bedürfen einer solchen Umsetzung nicht, sondern sind ab diesem Zeitpunkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar.

Weitere Informationen zum dritten Energiepaket >>

Text: ACER

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