Aufbau regionaler Partizipation in Standortregionen beginnt

(BFE) Bei der Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle sollen die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung angemessen berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck wird die so genannte regionale Partizipation aufgebaut.


Als Basis dafür veröffentlicht das Bundesamt für Energie BFE heute zwei wichtige Grundlagenpapiere. Die möglichen Standortregionen arbeiten beim Aufbau der regionalen Partizipation eng mit dem BFE zusammen, die Kantone unterstützen und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Ziel ist es, dass bereits zu Beginn von Etappe 2 der Standortsuche im Herbst 2011 funktionsfähige Organisationsstrukturen für die inhaltliche Auseinandersetzung mit konkreten Tiefenlagerprojekten bestehen.

Umfassender Einbezug von Bevölkerung und Interessengruppen
Das Instrument der regionalen Partizipation gewährleistet den frühen und umfassenden Einbezug der betroffenen Bevölkerung und Interessengruppen in den Standortregionen und ermöglicht dadurch ein transparentes und faires Verfahren. Dabei soll eine ausgewogene Vertretung der verschiedenen Interessen sichergestellt werden. Zu diesem Zweck werden neben den politischen Behörden auch Organisationen und Institutionen sowie nichtorganisierte Bevölkerungsgruppen einbezogen. Die regionale Partizipation soll in allen Standortregionen nach vergleichbaren Regeln ablaufen.

  • Im "Konzept regionale Partizipation: Grundlagen und Umsetzung" werden Aufgaben, Regeln, Organisation, Strukturen, Finanzierung sowie konkrete Umsetzungsschritte und Meilensteine der regionalen Partizipation definiert. Diese ermöglicht es den Standortregionen, ihre Interessen in das Auswahlverfahren einzubringen. Die drei Hauptaufgaben betreffen die Konkretisierung der Oberflächeninfrastruktur möglicher Tiefenlager, die Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers sowie Projekte für eine nachhaltige Entwicklung der Region.
  • Die Berichte zur "Bestandesaufnahme der Sozialstrukturen im Sachplanverfahren für geologische Tiefenlager" enthalten Bestandesaufnahmen und systematische Beschreibungen der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Charakteristiken aller sechs möglichen Standortregionen. Dazu wurden verschiedene regionale Indikatoren erhoben wie beispielsweise Bevölkerungszahl und -dichte, Altersstruktur und -gruppen, Haushaltsstruktur, Bildungsstand, Organisation des sozialen Lebens (Parteien, Vereine, Clubs ...), Ausländeranteil und Sprachen, Religionen, Arbeitslosigkeit, Beschäftigte, Branchen, Bauinvestitionen und Steuerbelastung. Die Gemeinden der Standortregionen wurden bei der Erarbeitung der Studie einbezogen.

Weiteres Vorgehen
Die so genannten Startteams, in denen die Gemeinden der Standortregionen, die Standortkantone und das BFE sowie in vier grenznahen Regionen deutsche Gemeinden vertreten sind, organisieren den Aufbau der regionalen Partizipation. Die heute veröffentlichten Dokumente bilden dafür die Grundlage, die den sechs Standortregionen jedoch ein flexibles Vorgehen und Anpassungen an regionale Gegebenheiten ermöglichen. Ziel ist, dass die Gremien der regionalen Partizipation in den Standortregionen vor dem Start von Etappe 2 des Sachplanverfahrens eingesetzt und operativ sind.

Neue Namen: Jura Ost und Zürich Nordost
Auf Wunsch der Standortregionen erhalten zwei Standortregionen neue Bezeichnungen: "Bözberg" heisst neu "Jura Ost" und die Standortregion "Zürcher Weinland" wird neu als "Zürich Nordost" bezeichnet. Unverändert bleiben die Namen der anderen Standortregionen "Jura-Südfuss", "Nördlich Lägeren", "Südranden" und "Wellenberg".

Transparentes Auswahlverfahren
Der Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesrat im April 2008 verabschiedet. Er definiert ein transparentes Auswahlverfahren mit klaren Regeln: In drei Etappen soll dieses in zehn bis zwölf Jahren zu Standorten für je ein Lager für schwach- und mittelradioaktive sowie für hochradioaktive Abfälle führen. Denkbar ist auch ein Kombilager für beide Abfalltypen. Oberstes Ziel ist dabei stets die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Zum Abschluss von Etappe 1 im Herbst 2011 und in Kenntnis aller Ergebnisse und Stellungnahmen aus der Anhörung, wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im Sachplan aufgenommen und damit im weiteren Auswahlverfahren verbleiben

Im Zentrum von Etappe 2, die voraussichtlich von Herbst 2011 bis 2015/16 dauern wird, stehen zwei Ziele:

  1. Partizipation: Die Standortregionen haben die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der Oberflächeninfrastruktur der Lager, bei den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen sowie bei Projekten für eine nachhaltige Entwicklung der Region mitzuwirken.
  2. Sicherheitstechnische Analysen und Vergleiche der Standorte: In Etappe 2 muss die Nagra die in Etappe 1 vorgenommene qualitative Bewertung von Sicherheit und Geologie durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte erhärten.


Am Ende von Etappe 2 muss die Nagra auf Basis der bis dahin vorliegenden Erkenntnisse mindestens je zwei geeignete Standorte für SMA- und HAA-Lager vorschlagen.

Von 2015 bis 2020 untersucht
Diese Standorte werden von der Nagra in der letzten Etappe 3, voraussichtlich von 2015/16 bis 2019/2020, vertieft untersucht, so dass sie für beide Lagertypen ein Rahmenbewilligungsgesuch erarbeiten und einreichen kann. Aufgrund dieser Gesuche wird der Bundesrat über die Erteilung der Rahmenbewilligung für je einen Standort für ein SMA- und ein HAA-Lager oder für einen Standort für ein Kombilager entscheiden. Nach dem Entscheid des Bundesrats folgt die Genehmigung durch das Parlament, die dem fakultativen Referendum unterliegt.

Was ist regionale Partizipation?
Im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager bezeichnet die regionale Partizipation ein Instrument der möglichen Standortregionen zur Mitwirkung - im Sinn von Einbezug und Mitsprache - mit dem Ziel der Einflussnahme. Mit diesem Instrument entwickeln und formulieren Bevölkerung, Institutionen sowie Interessengruppen in oder aus der jeweiligen Standortregion ihre Forderungen, Anliegen, Fragen, Bedürfnisse und Interessen zuhanden des Bundes und der Gemeinden der Standortregion.

Zu weiteren Dokumenten zum Thema Partizipation vom BFE – siehe Spalte rechts >>

Text: Bundesamt für Energie

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