Am 18. Juni 2010 hat der Bundesrat entschieden, die bestehende Energieetikette zu verbessern. Dieses Ziel soll mit der vorliegenden Teilrevision der Energieverordnung umgesetzt werden.

Anhörung zur revidierten Energieetikette für Personenwagen eröffnet

(UVEK) Die bestehende Energieetikette für Personenwagen soll verbessert werden. Insbesondere soll der absolute Treibstoffverbrauch bei der Einteilung der Fahrzeuge in die Energieeffizienz-Kategorien stärker gewichtet werden. Die neue Etikette deckt zudem auch alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge ab und die Energieeffizienz-Kategorien sollen künftig jährlich dem neusten Stand der Technik angepasst werden. Das UVEK schickt eine entsprechende Teilrevision der Energieverordnung bis 11. April 2011 in die Anhörung.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Am 18. Juni 2010 hat der Bundesrat entschieden, die bestehende Energieetikette zu verbessern. Dieses Ziel soll mit der vorliegenden Teilrevision der Energieverordnung umgesetzt werden.

Wichtigste Neuerunge

  • Die Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien hing bisher zu rund 40% von einem relativen Wert (Quotient aus Treibstoffverbrauch und Leergewicht) und zu rund 60% vom absoluten Treibstoffverbrauch ab. Dank dieser teilweise relativen Bewertung können Autokäuferinnen und -käufer, die ein grösseres Fahrzeug benötigen, ebenfalls aus Modellen der Kategorie A auswählen. An diesem bewährten System soll festgehalten werden. Allerdings soll der relative Anteil auf 35% reduziert und damit der absolute Treibstoffverbrauch stärker gewichtet werden.
  • Die bisherige Energieetikette war vor allem auf fossil betriebene Autos ausgerichtet. Neu deckt die Etikette dank klar definierter Umrechnungsfaktoren auch alternative Antriebe wie Elektrofahrzeuge ab. Um diese unterschiedlichen Antriebe und Treibstoffe miteinander vergleichen zu können, wird neu der Primärmärenergieverbrauch und nicht mehr wie bisher nur der Endenergieverbrauch betrachtet. Zu diesem Zweck wird der Energieverbrauch von der Energiequelle bis zum Rad (,well-to-wheel") statt bisher nur vom Tank zum Rad (,tank-to-wheel") berücksichtigt. Neu wird auf der Energieetikette neben dem Energieverbrauch des jeweiligen Treibstoffes für alle Energieträger auch der Verbrauch in Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer angegeben.
  • Die CO2-Emissionen werden auf der überarbeiteten Energieetikette prägnant mit einem farbigen Balken dargestellt und statt des durchschnittlichen CO2-Ausstosses aller angebotenen Neuwagen wird als Vergleichswert der erfahrungsgemäss tiefere Durchschnittswert der im Vorjahr verkauften Neuwagen angegeben.
  • Die Energieetikette muss regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden, sonst würde der Anteil an Fahrzeugen in der besten Kategorie A ständig zunehmen. Neu soll diese Verschärfung jährlich und nicht wie bisher alle zwei Jahre erfolgen.

Diese Neuerungen führen vor allem bei Benzinfahrzeugen zu Verschiebungen: Durch die stärkere Gewichtung des Treibstoffverbrauchs fallen kleine Benzinfahrzeuge um eine Kategorie nach hinten (von Kategorie A nach B, bzw. von B nach C).

Text: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

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