Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Betreiberin des AKW Leibstadt, die KKL AG, detaillierte Messdaten der radioaktiven Abluft am Kamin herausgeben muss.

Bundesgericht entscheidet: Bevölkerung hat Anrecht auf mehr Transparenz bei AKW Leibstadt

(PM) Das Bundesgericht sorgt für Transparenz bei der radioaktiven Abluftfahne des AKW Leibstadt. Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde von Greenpeace Schweiz gegen einen früheren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gutgeheissen. Damit ist unmissverständlich festgestellt: Die Schweizer Bevölkerung hat ein Anrecht auf umfassende Informationen zur Gefährdung durch Atomkraftwerke. Der Entscheid erfolgte einstimmig.


«Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung», sagt Stefan Füglister, Atomexperte für Greenpeace Schweiz. «Transparenz schafft Sicherheit. Und die Bevölkerung hat ein Recht auf beides. Es ist erfreulich, dass dies nun höchstrichterlich festgehalten wurde.» Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Betreiberin des AKW Leibstadt, die KKL AG, detaillierte Messdaten der radioaktiven Abluft am Kamin herausgeben muss. «Das Bundesgericht hat eine Lanze gebrochen für das Recht der Öffentlichkeit auf den Zugang von umweltrelevanten Daten der Schweizer Atomkraftwerke. Wegweisend ist zudem der nun geregelte Zugriff auf Daten, welche das Eidgenössische Nuklearinspektorat zwar nicht mehr selber aufbewahrt, aber von den AKW-Betreibern einfordern kann», sagt Martin  Looser, Anwalt für Greenpeace.

Ende der Geheimniskrämerei
Greenpeace Schweiz wird die Daten aus Leibstadt nun prüfen und bei Bedarf reagieren. Im Zentrum steht aber für Füglister der Grundsatzentscheid: «Die AKW-Betreiber können ihre unsägliche Geheimniskrämerei nicht länger aufrechterhalten.» Diese Feststellung wird untermauert durch den Entscheid für mehr Transparenz beim AKW Beznau, den das Bundesverwaltungsgericht Ende April gefällt hat.

Text: Greenpeace

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