Die KBG ist ein Konsortium aus Alpiq, Axpo und BKW. Jede dieser Gesellschaften ist mit einem Drittel am Aktienkapital der KBG beteiligt und bezieht von der KBG den Strom entsprechend ihres Anteils.

KBG: Löst Vertrag für Bezugsrecht aus AKW Fessenheim

(PM) Die Kernkraftwerk-Beteiligungsgesellschaft AG (KBG) löst per 31. Dezember 2017 den Vertrag für den Strombezug aus dem französischen AKW Fessenheim auf. Alpiq, Axpo und BKW sind je zu einem Drittel an KBG beteiligt.


Diese vertragliche Vereinbarung mit EDF, der Eigentümerin und Betreiberin des AKW Fessenheim, räumt KBG ein Bezugsrecht für Strom aus dem AKW Fessenheim in Frankreich ein. Der Vertrag und die damit verbundenen Rechte enden am 31. Dezember 2017.

15 % der Produktion für KBG
Der Vertrag regelte die Energielieferungen aus dem AKW Fessenheim an KBG und gewährleistete KBG einen Strombezug in der Höhe von 15 % der Produktion aus jedem der beiden Kraftwerksblöcke. Dies entsprach jährlich rund 1‘700 GWh Strom. Die KBG ist ein Konsortium aus Alpiq, Axpo und BKW. Jede dieser Gesellschaften ist mit einem Drittel am Aktienkapital der KBG beteiligt und bezieht von der KBG den Strom entsprechend ihres Anteils.

Text: Alpiq AG

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