Erhält Pasyage Libre diese Daten, dann verstösst das auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, mit dem die Investoren ihre Eingabe bei Swissgrid gemacht hatten.

Suisse Eole: Bundesverwaltungsgericht muss gemäss Bundesgericht Dateneinsicht von Windprojekten neu beurteilen

(Suisse Eole) Die Vereinigung der Windenergiegegner Paysage Libre - Freie Landschaft Schweiz möchte Zugang zu den Daten der für die Einspeisevergütung eingereichten Windenergieprojekte bei Swissgrid. Dieser wurde ihr vom Bundesverwaltungsgericht verwehrt. Das Bundesgericht entschied nun, dass das Geschäft vom Bundesverwaltungsgericht neu behandelt werden muss. Suisse Eole sieht den Entscheid kritisch, da die Entwickler ihre Projekte im Treu und Glauben anmeldeten, dass diese Daten vertraulich behandelt werden. (Texte en français >>)


Im August 2012 wandte sich Paysage Libre - Freie Landschaft Schweiz mit Verweis auf das eidgenössische Öffentlichkeitsgesetz an die Swissgrid, um Einsicht in die Liste der bereits bewilligten KEV-Projekte sowie in die Liste der noch nicht bewilligten Projekte zu erhalten. Swissgrid antwortete, sie zähle nicht zur eidgenössischen Verwaltung und könne daher dieser Bitte mangels Entscheidmöglichkeit nicht nachkommen. Zudem falle das Unternehmen nicht unter das Bundesöffentlichkeitsgesetz. Paysage Libre - Freie Landschaft Schweiz blitzte vor dem Bundesverwaltungsgericht ab und zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Nun entschied Letzteres, dass das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid neu behandeln muss.

Gegen Treu und Glauben
aysage Libre wurde mit dem Entscheid nicht freie Einsicht der Daten gewährt, das Bundesverwaltungsgericht muss nun entschieden, inwieweit der Organisation diese gewährt wird. Der Entscheid des Bundesgerichts ist problematisch, da damit die Spielregeln geändert werden: „Eine seriöse Projektentwicklung bezieht zuerst alle direkt betroffenen Kreise ein, bevor über ein Projekt öffentlich kommuniziert wird. Für bereits angemeldete Projekte könnte damit ein geordnetes Vorgehen in Frage gestellt werden“, erklärt Reto Rigassi, Geschäftsführer von Suisse Eole. „Erhält Pasyage Libre diese Daten, dann verstösst das auch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, mit dem die Investoren ihre Eingabe bei Swissgrid gemacht hatten.“ Die Anmeldung von Windprojekten bei Swissgrid erfolgt üblicherweise sehr früh und erfordert nur die Zustimmung des Grundeingentümers.

Demokratische Entscheide zählen nicht

Die Beschwerde von Paysage Libre bestätigt, dass die Organisation systematisch und ohne zu differenzieren versucht, jedes Windenergieprojekt in der Schweiz bereits im Keim zu ersticken. Nur so ist ihr Bedürfnis nach Dateneinsicht bei Swissgrid zu interpretieren. Nachdem die Argumente von Paysage Libre in der Abstimmung über das neue Energiegesetz am 21. Mai 2017 erfolglos geblieben sind, ist diese Vorgehen aus demokratischer Sicht fragwürdig. Ein wichtiger Pfeiler des neuen Gesetzes ist die Windenergie, da ihre Anlagen zwei Drittel ihrer Produktion im Winter liefern. Sie ist damit die ideale Ergänzung für die bestehenden Wasserkraftwerke und die wachsende Anzahl Solaranlagen, die mehrheitlich im Sommerhalbjahr produzieren.

Text: Suisse Eole

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