Die eingereichten Angebote werden anhand von sechs Kriterien aus dem Offshore Wind Energy Act evaluiert.
Gesamtpaket ausschlaggebend
Dementsprechend ist nicht mehr der niedrigste Preis ausschlaggebend dafür, ob eine Bewerbung Erfolg hat, sondern das Gesamtpaket des Angebots. Insofern werden die Qualität des Bewerbers und des Designs sowie die Quantität der Energieerzeugung besonders berücksichtigt. Sollten keine akzeptablen Angebote eingereicht werden, erfolgt eine zweite Ausschreibungsrunde. In diesem Fall würden die bisher üblichen Rahmenbedingen angewandt, welche Fördermittel nicht ausschliessen.
Bis 2020 soll der Erneuerbare-Energien-Anteil (EE) auf 14 % erhöht werden. Dies soll u. a. durch die Installation von Windfarmen gelingen. 2015 lag der EE-Anteil bei 5.8 %.
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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