Die Energiekommission des Nationalrates will mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht auf die wirtschaftliche Situation der Wasserkraft erhalten, bevor sie sich definitiv zur Frage einer zusätzlichen Unterstützung äussert.

UREK-N: Will Umweltauflagen für Wasserkraftwerke lockern sowie mehr Klarheit über deren wirtschaftliche Not

(sda) Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen für Eingriffe in die Landschaft weniger Umweltmassnahmen oder finanzielle Entschädigungen leisten müssen. Das will die Energiekommission des Nationalrates (UREK-N). Zudem gelangte sie zur Überzeugung, dass eine sofortige zusätzliche Unterstützung nur zu rechtfertigen sei, wenn mehr Klarheit über das Ausmass der wirtschaftlichen Probleme herrsche.


Sie hat mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine parlamentarische Initiative von Albert Rösti (SVP/BE) angenommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Röstis Forderungen betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nach Ablauf der Wasserkraftkonzessionen und bei Erweiterungen der Kraftwerke nötig sind. Dabei geht es um den Umfang der Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schutzwürdige Landschaften.

Ist-Zustand als Referenz
Rösti fordert, dass bei den Prüfungen vom Ist-Zustand ausgegangen wird und nicht vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks. Das Gesetz lasse die Frage offen, hält Rösti in seinem Vorstoss fest. In einem Handbuch des Bundesamtes für Umwelt sei jedoch verankert, dass der Ausgangszustand jener vor dem Bau des Kraftwerks sei. Diese Praxis habe einschneidende Konsequenzen für die Wasserkraftnutzung, kritisiert Rösti. Wenn die Kraftwerksbetreiber bei den anstehenden Konzessionserneuerungen und Konzessionsänderungen auch für frühere Eingriffe Ersatz leisten müssten, würde das die Stromproduktion aus Wasserkraft massiv verteuern. Über die parlamentarische Initiative entscheidet nun die Ständeratskommission. Ist sie einverstanden, kann die Nationalratskommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Mehr Transparenz und bessere Gesamtsicht der wirtschaftlichen Situation
Die Energiekommission des Nationalrates will mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht auf die wirtschaftliche Situation der Wasserkraft erhalten, bevor sie sich definitiv zur Frage einer zusätzlichen Unterstützung äussert.

Die Kommission Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich erneut mit ihrem Modell zur Unterstützung der Wasserkraft beschäftigt, das vom Nationalrat im Rahmen der Debatte zur „Stromnetzstrategie" an die Kommission zurückgewiesen wurde (16.035; neue Vorlage 2). Entsprechend dem Auftrag des Rates, zu diesen Unterstützungsmassnahmen weitere Abklärungen einzuholen, hat die Kommission die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom angehört und sich erneut mit der wirtschaftlichen Situation der Wasserkraft auseinandergesetzt.

Bereits Unterstützung von Seiten Energiegesetz und Wasserzinsen
Insgesamt ist die Kommission zur Überzeugung gelangt, dass eine sofortige zusätzliche Unterstützung der Wasserkraft nur zu rechtfertigen ist, wenn mehr Klarheit über das Ausmass der wirtschaftlichen Probleme herrscht. Dies auch angesichts der Tatsache, dass das Volk am 21. Mai 2017 mit der Annahme des Energiegesetzes der Marktprämie zugestimmt hat, mit der Betreiber von Grosswasserkraftanlagen, die ihren Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, mit jährlich rund 120 Mio. Franken unterstützt werden. Zudem wurde letzte Woche vom Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Wasserrechtsgesetzes präsentiert, in der eine Senkung des Wasserzinsmaximums um 30 Fr. auf 80 Fr./kWbr vorgeschlagen wird. Auch dies würde für die Wasserkraft insgesamt eine Entlastung um rund 150 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.

Um mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht auf die wirtschaftliche Situation der Wasserkraft zu erhalten, wird die Kommission weitere Abklärungen machen und sich im August erneut mit der Vorlage befassen.

Erleichterte Waldrodungen abgelehnt
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative von Siebenthal (16.471) vorgeprüft, die verlangt, zugunsten der Holzindustrie die Voraussetzungen für Rodungen zu erleichtern. Die Kommission anerkennt, dass die Holzindustrieunternehmen, namentlich die Sägewerke, mit grossen Schwierigkeiten konfrontiert sind, ist aber der Ansicht, dass die eingereichte Initiative die strukturellen Probleme der Branche nicht lösen würde. Zudem vertritt sie die Meinung, dass der Schutz des Waldes gegen Rodungen nicht geschwächt werden darf und dass die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen ausreichen. Sie weist darauf hin, dass das Waldwachstum ausschliesslich den Alpenraum betrifft und dass die bewaldeten Gebiete des Mittellandes um jeden Preis bewahrt werden müssen. Die Kommissionsminderheit möchte der stark angeschlagenen Holzindustrie unter die Arme greifen. Diese soll ihrer Meinung nach Land an den Waldrändern bewirtschaften dürfen, da die Fläche der nicht bewaldeten Gebiete für sehr flächenintensive Aktivitäten, wie insbesondere die Holzlagerung, nicht ausreicht. Die Kommission lehnt die Initiative mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Information zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
Schliesslich hat sich die Kommission vom Präsidenten der Verwaltungskommission des STENFO (Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke), Raymond Cron, über die Kostenstudie 2016 der Kernkraftwerkbetreiber informieren lassen. Für die aktuelle Kostenstudie gilt eine neue Berechnungsmethode, die den Nachvollzug der Kosten und den Vergleich erleichtert. Die Kostenstudie und die daraus abgeleiteten Beträge für die Betreiber sind provisorisch. Sie werden derzeit geprüft, und das UVEK wird 2018 die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten definitiv verfügen.

Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard in Bern getagt.

Text: Sekretariat der Kommissionen für UmweltRaumplanung und Energie des Nationalrats UREK-N und SDA

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert