Das Bundesamt für Energie veröffentlicht ein neues Abrechnungsmodell. Es richtet sich an Abrechnungsfirmen, Baufachleute wie Architekten, Ingenieure und Installateure sowie an Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerschaften. Sie sollen das neue Abrechnungsmodell ab 2017 bei Neubauten und sanierten Bauten, die wärmetechnisch einen Neubaustandard erreichen, anwenden. Das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) bleibt für übrige Gebäude weiterhin gültig.
Verursachergerechte Verteilung
Die verbrauchsabhängige Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) sorgt für eine verursachergerechte Verteilung von zentral anfallenden Aufwendungen für Wärme-, Kälte- und Wasserversorgung in zentral versorgten Wohn- und Geschäftshäusern und Überbauungen mit mehreren Nutzeinheiten.
Kantonal unterschiedlich geregelt
Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie und Wasser ist kantonal unterschiedlich geregelt. Ziel des neuen VEWA-Abrechnungsmodells ist es, die Abrechnungsmethodik schweizweit zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Bei der Erarbeitung durch den Schweizerischen Verband für Wärme- und Wasserkostenabrechnung SVW waren alle wichtigen Anspruchsgruppen mit einbezogen. Sie tragen das neue Abrechnungsmodell mit und empfehlen es zur Anwendung.
Leichtverständliche Grafiken und Kennzahlen
Das neue VEWA-Abrechnungsmodell enthält Empfehlungen welche auch für die zwei älteren Branchen-Richtlinien zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA) genutzt werden können. So wird beispielsweise empfohlen, den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Abrechnungen leichtverständliche Grafiken und Kennzahlen zu präsentieren, die einen raschen Überblick ermöglichen und einen Sparanreiz schaffen können.
Broschüre über das neue Abrechnungsmodell VEWA >>
Text: Bundesamt für Energie
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