Nach wie vor betrachtet der VSE die Flexibilisierung des Wasserzinses als geeignete Form einer sowohl für die Betreiber als auch für die Gemeinwesen ausgewogenen, fairen und zukunftsfähigen Neuregelung.

VSE: Die Übergangslösung beim Wasserzinsregime ist ein Schritt in die richtige Richtung

(PM) Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen nimmt den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, statt einer fixen Neuregelung des Wasserzinsregimes ab 2020 eine Übergangslösung zu implementieren, siehe ee-news.ch vom 22.6.17 >>. (Communiqué en français >>)


«Auf den ersten Blick zielt der Vorschlag, das Wasserzinsmaximum in den drei Jahren 2020-2022 temporär auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu reduzieren, in die richtige Richtung», sagt VSE-Direktor Michael Frank. «Der Vorschlag bedeutet eine notwendige Entlastung für die finanziell stark angeschlagene Wasserkraft. Er löst aber keineswegs die Problematik der heutigen Wasserzinsregelung und kann deshalb keine dauerhafte Lösung darstellen.» Der VSE wird den Vorschlag des Bundesrates prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung dazu ausführlich Stellung nehmen. Aus Sicht des VSE bietet die vorgeschlagene Übergangslösung die Chance, das ab 2023 geltende neue Wasserzinsregime innerhalb eines Gesamtpakets zu regeln – unter Einbezug von Marktdesign, der Antworten auf die Schlüsselfragen zur Versorgungssicherheit sowie der Berücksichtigung der ökonomischen Realitäten, damit alle Beteiligten im Sinne einer fairen Lastenverteilung zur Stützung der Wasserkraft beitragen. Insbesondere wertet der VSE positiv, dass ab 2023 die dringend notwendige Flexibilisierung der Wasserzinsen integrierter Bestandteil der Vorlage sein soll.

Langfristig: Flexibilisierung statt fixes Wasserzinsmaximum
Das Konzept des Wasserzinsmaximums stammt aus dem Jahr 1916. Es ist überholt und wird weder den heutigen Preisen am Markt noch der Liberalisierung gerecht. Es ist seit langem entkoppelt von der Teuerung und von den ökonomischen Realitäten. Um diese grundsätzliche Problematik des Wasserzinses zu lösen, braucht es eine weitergehende Neuregelung.

Nach wie vor betrachtet der VSE die Flexibilisierung des Wasserzinses als geeignete Form einer sowohl für die Betreiber als auch für die Gemeinwesen ausgewogenen, fairen und zukunftsfähigen Neuregelung. Die Flexibilisierung ermöglicht es, mit einem fixen Sockel die Nutzung der Ressource Wasser und mit dem variablen Teil den ökonomischen Wert des Wassers abzubilden und abzugelten.

Langfristig braucht es ein partnerschaftliches Modell, welches die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Wasserkraft beseitigt. Dies ist wichtig, damit die Wasserkraft als regionaler Wirtschaftsmotor und Rückgrat der Schweizer Energieversorgung auch in Zukunft die tragende Rolle einnehmen kann, die sie bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 hat.

Text: Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

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