Die Bündner fordern, dass unsere Speicherseen – hie im Bild die Grand Dixence - künftig für die Reservehaltung zur Überbrückung von Stromengpässen im Winter finanziell entschädigt werden sollen. ©Bild: Alpiq

Anders als von den Stromkonzernen behauptet, arbeiten die Schweizer Wasserkraftwerke unter den geltenden Rahmenbedingungen nicht defizitär. Vielmehr habe die Elektrizitätswirtschaft in den letzten 20 Jahren dank Wasserkraft 30 Mrd. Gewinn verbucht.

Not Carl, IBK-Präsident: «Die Wasserkraftwerke sind im Vergleich zu allen anderen Kraftwerken durchaus wettbewerbsfähig. Zudem erfüllen sie wichtige Systemdienstleistungen, die heute nur zu einem kleinen Teil abgegolten werden.» ©Bild: T. Rütti

Gilbert Truffer, Grossrat VS: «Mit der Regulierung und Abgeltung einer strategischen Reserve könnten die bisherigen Erträge, die aus Wasserzinsen zugeflossen sind, auch in Zukunft aufrechterhalten werden.» ©Bild: T. Rütti

Rechtsanwalt Dr. Rudolf Rechsteiner: «Die Kosten von Stromausfällen sind prohibitiv hoch. Das Stromversorgungsgesetz postuliert, solche Ereignisse unbedingt zu vermeiden, liefert aber nicht die entsprechenden Instrumente.» ©Bild: T. Rütti

Wasserkraft: Bündner fordern Kombination aus Wasserzinsen und Abgeltung für strategische Reserve

(©TR) Müssen die Wasserzinsen gesenkt werden? Dafür weibeln die Vertreter der grossen Stromkonzerne, dies sei unabdingbar aufgrund historisch tiefer Börsenpreis. Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) fordert eine Kombination aus einer strategischen Reserve, die monetär abgegolten werden soll, und leicht tieferen Wasserzinsen.

Anders als von den Stromkonzernen behauptet, arbeiten die Schweizer Wasserkraftwerke unter den geltenden Rahmenbedingungen nicht defizitär. Vielmehr habe die Elektrizitätswirtschaft in den letzten 20 Jahren dank Wasserkraft 30 Milliarden Franken Gewinn verbuchen können, hielten Not Carl, der Präsident der Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IKB), Rudolf Rechsteiner und der Walliser Grossrat Gilbert Truffer am 12. Juni 2107 an einer gut besuchten Medienkonferenz in Chur fest. «Die alpinen Speicherseen leisten wichtige Systemdienstleistungen, die nicht angemessen abgegolten werden. Die Konzessionsgemeinden des Kantons Graubünden sind nicht verantwortlich für Fehlentscheide der Stromkonzerne, die den Markt falsch eingeschätzt haben. Deshalb werden sich die Bündner Konzessionsgemeinden sich mit allen geeigneten Mitteln gegen die Absenkung der Wasserzinsen zur Wehr setzen!», so der IBK-Präsident.

Portfolio bestehender Wasserkraftwerke ist wettbewerbsfähig
Not Carl wörtlich: «Die Interessengemeinschaft hat eine Studie in Auftrag gegeben, die auf Basis bisher unveröffentlichter Daten unmissverständlich zeigt, dass das Portfolio bestehender Wasserkraftwerke wettbewerbsfähig ist und rentabel betrieben werden kann. Die alpinen Speicherseen leisten darüber hinaus unverzichtbare Systemdienstleistungen für die Versorgungssicherheit in der Netzzone Schweiz. Die Studie zeigt Möglichkeiten, wie das Entgelt für Wassernutzungsrechte erhalten und systemkonform finanziert werden kann, ohne dass die Gebirgskantone Einnahmen verlieren.»

Durchschnittlich unter 5 Rp/kWh
Der Bundesrat will im Juni 2017 eine Botschaft zur Neuregelung der Wasserzinsen in die Vernehmlassung schicken. Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) und grosse Stromkonzerne verlangen, dass die bundesrechtlich plafonierten Wasserzinsen um über 60 Prozent gesenkt werden, weil die Wasserkraft stark defizitär sei. Für Berggemeinden, bei denen die Wasserzinsen 40% und mehr ihrer Gesamteinnahmen ausmachen, wäre dies absolut verheerend. Neue, bisher unveröffentlichte Gutachten zeigen, dass die Wasserkraftwerke zu durchschnittlichen Kosten von weniger als 5 Rp/kWh produzieren, während die Stromkonzerne von Kosten von 7 Rp/kWh, wie alt Nationalrat Rudolf Rechsteiner ermitteln konnte: «Die Betreiber der Wasserkraftwerke verschweigen, dass sie mit dem Verkauf von Wasserkraft in den meisten Fällen noch immer hohe Margen erzielen. Dies dank Verkäufen an die gebundenen Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 100‘000 kWh jährlich, Erlösen aus Systemdienstleistungen, Stromhandel und Stromexporten.» Laut Expertenmeinung «eignen sich die Wasserzinsen nicht als Milchkuh für defizitäre Kernkraftwerke. Der Angriff auf das schwächste Glied, die Berggemeinden und deren Wasserzinsen, ist skandalös».

Versorgungsengpässe in den Wintern 2015/16 und 2016/17
Vorgeschlagen wird die Schaffung einer sogenannten strategischen Reserve. Dies vor folgendem Hintergrund: Im Winter 2015/16 und im Winter 2016/17 kam es unter anderem zu Versorgungsengpässen, weil die Betreiber der Wasserkraftwerke die Energiereserven der Speicherseen dank guter Preise am Strommarkt vorzeitig verkauft hatten! Um die Versorgungssicherheit zu stärken, aber auch als Sicherheitspolster für den rentablen internationalen Stromhandel, empfehlen die Konzessionsgemeinden des Kantons Graubünden dem Bundesrat, bei der Neuordnung des Strommarktes die Schaffung einer strategischen Reserve zu eingehend prüfen. Hier drängt sich eine gesetzlich geregelte und entschädigte minimale Pflichtlagerhaltung an Speicherseewasser auf.

Gebirgskantone fordern: Die Wasserzinsfrage nicht isoliert betrachten
Die IBK unterstützt deshalb die Forderung der Gebirgskantone, die Wasserzinsfrage nicht isoliert zu betrachten, sondern inhaltlich und zeitlich auf die neue Strommarktordnung abzustimmen. Sie lädt die Regierungen der Gebirgskantone ein, das von der IBK vorgeschlagene Modell der Schaffung einer strategischen Reserve ebenfalls zu prüfen. Dass sich die IBK nicht quer stellt, sondern sogar offen ist für einen Systemwechsel, sagte Präsident Carl: «Die IBK ist allenfalls bereit, zu einer ertragsneutralen Neuordnung der Wasserzinsen Hand zu bieten, vorausgesetzt, dass sich mittels korrekt entschädigter Pflichtlagerhaltung auf Basis von Wiederbeschaffungskosten die Systemdienlichkeit der Wasserkraft weiter erhöhen lässt.» Klar, dass die IBK im Gegenzug auch gewisse Forderungen formuliert: Die IBK fordert die Stromkonzerne auf, alle ihre Erträge aus der Wasserkraft transparent zu machen und zwar auch jene aus Verkäufen an gebundene Kunden, aus dem Stromhandel, aus dem Stromexport und aus Systemdienstleistungen. Die IBK wird, gemeinsam mit Konzessionsgemeinden anderer Kantone und anderen interessierten Gruppierungen, nötigenfalls ein Referendum in Betracht ziehen, um eine ungerechtfertigte Senkung der Wasserzinsen zu bekämpfen.

Strategische Reserve dank fossilen Kraftwerken?
Dass die Schaffung einer strategischen Reserve offensichtlich eine Notwendigkeit ist, lässt sich laut dem Walliser Grossrat Gilbert Truffer aus der Entwicklung in Europa ableiten. In einigen europäischen Ländern werde die Höhe der Abgeltungen heute schon gesetzlich geregelt – und es sei aber auch kein Geheimnis, dass die meisten dieser Länder die strategische Reserve mit alten fossilen Kraftwerken sicherstellten. Rudolf Rechsteiners Studie zeige unmissverständlich, dass die Schweiz keine Gaskraftwerke und keine Kohlekraftwerke brauche.

Einheimische erneuerbare Energien als Reserven nutzen!
«Für ausreichende Reserven können die einheimischen erneuerbaren Energien genutzt werden – dank reservierten Volumina in den Speicherseen. Es müssen keine neuen Infrastrukturen gebaut werden, aber die Gebirgskantone erwarten ausreichende Einnahmen für den Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Anlagen, denn zu den Nutzniessern dieser Anlagen gehören die Konsumentinnen und Konsumenten in der ganzen Schweiz, auch und gerade die Grossverbraucher», so Gilbert Truffer. Mit der Regulierung und Abgeltung einer strategischen Reserve könnten die bisherigen Erträge, die aus Wasserzinsen zugeflossen sind, auch in Zukunft aufrechterhalten werden. Es sei deshalb für alle Beteiligten sinnvoll, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen und in geeigneter Form umzusetzen.

Mangelnder Bewirtschaftung der Energiereserven
Dass die Schweiz nicht an mangelnder Leistungsvorhaltung (kW) leidet, sondern an mangelnder Bewirtschaftung der vorhandenen Energiereserven (kWh), wurde den Medienvertretern von Rudolf Rechsteiner geschildert: «Ein System, das die Gewinnmaximierung bei hohen Preisen zulässt, ohne die Reserven im Auge zu behalten, riskiert den Totalausfall. Die Kosten von Stromausfällen sind prohibitiv hoch. Das Stromversorgungsgesetz postuliert, solche Ereignisse unbedingt zu vermeiden, Swissgrid liefert aber nicht die entsprechenden Instrumente. Die Ursachen einer Versorgungskrise können mannigfaltig sein:

  • Bei einem schweren Unfall in einem französischen Kernkraftwerk geht die französische Aufsichtsbehörde ASN davon aus, dass eine ganze Bau-Serie alter Kernkraftwerke unmittelbar ausser Betrieb genommen werden müsste. Dies kann zu einem Unterbruch von Stromimporten führen.
  • Ein Engpass russischer Gaslieferungen kann Rückwirkungen auf die Stromerzeugung haben.
  • Ein Netzunterbruch der inländischen oder der grenzüberschreitenden Interkonnexion, beispielsweise durch Unfall, Naturkatastrophen oder Terrorismus, kann bestehende Engpässe noch verschärfen.

Die Schweiz tut deshalb gut daran, die Energiereserven der Speicherseen aktiv zu bewirtschaften. Dies ist nur möglich, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden und die Zahlungspflichten geklärt sind.

Speicherseew
asser als Reserve für Notfälle
Wie andere Länder Europas sollte auch die Schweiz eine strategische Energie-Reserve für Notfälle zur Pflicht machen, so Dr. Rechsteiner fest. «Entsprechende Modelle wurden im In- und Ausland und bei uns auch vom Schweizerischen Wasserwirtschaftsverband SWV diskutiert. Die Wasserspeicher in den alpinen Speicherseen eignen sich als Pflichtlager hervorragend.» Die Mechanik für die Schweiz lasse sich wie folgt skizzieren:

  • Die Speicherseen der Schweiz scheiden eine strategische Energie-Reserve aus, die am Markt weder gehandelt noch regulär verkauft wird.
  • Die strategische Reserve ergänzt die Instrumente von Swissgrid und von privaten Stromhändlern, die zeitlich adressierte Leistungs- und Energievorhaltung nachfragen.
  • Es handelt sich bei der strategischen Reserve also (vergleichbar mit der Geldpolitik) um ein «lending of the last resort», die nur zum Zuge kommt, wenn alle anderen Transaktionen versagen.

Schlussbetrachtungen und Forderungen von IBK-Präsidenten Not Carl

  1. Die Wasserkraftwerke sind durchaus wettbewerbsfähig im Vergleich mit allen anderen Kraftwerken und sie erfüllen wichtige Systemdienstleistungen, die heute nur zu einem kleinen Teil abgegolten werden. Es ist deshalb wirtschaftlich sinnvoll, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Weiterbetrieb und die Modernisierung der Wasserkraftwerke ermöglichen und die Versorgungssicherheit auch im geöffneten Markt gewährleisten.

  2. Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) widersetzt sich einer Neuregelung der Wasserzinsen nicht, verlangt aber die betragsmässige Erhaltung des Besitzstandes der heute bestehenden Leistungen. Nachdem die Stromversorger seit Jahrzehnten massiv von der Wasserkraft profitiert haben, widersetzen sich die Konzessionsgemeinden allen Versuchen, die netto zu einer Reduktion der Entschädigungen für die Wassernutzung führen.

  3. Das Modell der strategischen Reserve ist europakompatibel und wird bereits in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union praktiziert. Damit die Schweiz Versorgungsengpässe auch in Zukunft selbständig meistern kann, werden Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung eingeladen, die Schaffung einer strategischen Reserve auf Basis von Wiederbeschaffungskosten zu prüfen. Die Schaffung und Entschädigung einer solchen Energiereserve ermöglicht den Verzicht auf neue Gaskraftwerke und erlaubt es, die Wasserzinsen in Höhe der Zusatzeinnahmen aus der strategischen Reserve zu senken. Die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft wird so gestärkt und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit ruht nicht mehr hauptsächlich auf den Schultern der kleinen Konsumentinnen und Konsumenten.

  4. Die Schaffung einer strategischen Reserve wird im Rahmen einer neuen Strommarktordnung diskutiert werden. Die IBK schlägt dem Bundesrat deshalb vor, die Botschaft über die Wasserzinsen zusammen mit der Neugestaltung des Strommarktes zu beraten und die geltende Wasserzinsregelung so lange unverändert weiterzuführen.

  5. Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden wird, gemeinsam mit anderen Gruppierungen nötigenfalls ein Referendum in Betracht ziehen, um eine ungerechtfertigte Senkung der Wasserzinsen zu bekämpfen.

©Text: Toni Rütti, Redaktor ee-news.ch

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