Diesen Zuschlag von dreissig Prozent für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds hatte der Bundesrat angesichts der finanziellen Unsicherheiten eingeführt. Damit soll das Risiko vermindert werden, dass sich der Bund an den Stilllegungskosten beteiligen muss. Imark argumentierte, der Zuschlag lasse sich nicht rechtfertigen. Gingen AKW-Betreiber wegen zu hoher Belastungen pleite, müssten die Steuerzahler die Zeche zahlen. Das wäre um ein Vielfaches teurer. Die Gegner widersprachen. Energieministerin Doris Leuthard sagte, die Kostenschätzungen würden alle fünf Jahren überprüft und aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern angepasst.
Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion von SP-Nationalrätin Martina Munz (SH): Sie verlangte, dass die Annahmen für die Erdbebengefährdung der Schweizer AKW von einer unabhängigen Stelle geprüft wird. Der Nationalrat hat dies mit 133 zu 59 Stimmen abgelehnt. Munz bezeichnete die aktuellen Grundlagen als Trauerspiel. Zwischen der Feststellung eines Mangels und dessen Behebung dürften nicht 30 Jahre vergehen. Energieministerin Doris Leuthard erinnerte daran, dass die Aufsichtsbehörde ENSI nach dem Unglück von Fukushima zusätzliche Nachweise verlangt habe.
Text: ee-news.ch/SDA
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