Das neue Energiegesetz regelt die Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) detailliert. Wichtigste Vereinfachung: Die EVG verfügt gegenüber dem Netzbetreiber gemeinsam über einen einzigen Messpunkt.

Swissolar: Was bringt die Energiestrategie 2050 für die Solarenergie?

(Swissolar) Swissolar hat die wichtigsten Argumente für die ES2050 aus Sicht der Solarenergie zusammengefasst. Gemäss einer neuen Studie könnten auf Dächern und an Fassaden der Schweiz jährlich 30 Terawattstunden Solarstrom erzeugt werden, sprich die Hälfte des Schweizer Stromverbrauchs. Argumente für die ES2050 aus Sicht der Windenergie hat Suisse Eole erstellt (siehe ee-news.ch vom 7.4.17 >>).


1. Weiterführung der Photovoltaik-Förderung

Die Stromabgabe für die Fördermassnahmen wird von heute 1.5 Rp. auf 2.3 Rp./kWh erhöht, gemäss Verordnungsentwurf bereits ab 2018. Nach Abzug aller anderen Verwendungen wie Unterstützung der Grosswasserkraft und Effizienzprogramme bleibt trotzdem eine grosse Steigerung der Mittel für KEV und EIV von heute rund 500 Millionen auf mindestens 900 Millionen Franken pro Jahr. Mindestens 120 Mio. gehen in die EIV.

Die KEV-Warteliste mit ca. 37‘000 Anlagen (davon 36‘000 PV) kann jedoch auch mit den aufgestockten Mitteln nicht vollständig abgebaut werden. Aber die bisherige Obergrenze für die Einmalvergütung (EIV) wird aufgehoben, sodass Anlagen bis 50 MW davon profitieren können. Die EIV kann bis 2031 beantragt werden. Nach pessimistischen Prognosen des BFE können jährlich rund 200 MW neu installierte Leistung mit der EIV gefördert werden – es könnten aber deutlich mehr sein, insbesondere wenn der Wind- und Wasserkraftzubau weniger schnell geht. Zusammen mit Anlagen ohne Förderung ist ein Marktvolumen von mindestens 250 MW (entspricht Markt 2016) erreichbar, dies im pessimistischen Szenario.

Ohne Energiestrategie 2050 bleibt die Abgabe bei 1.5 Rp./kWh. Es gibt keine KEV-Kontingente mehr, und nur noch kleine EIV-Kontingente für Anlagen bis 30 kW in den Jahren 2017 und 2018. Das jährliche Marktvolumen dürfte danach deutlich unter 150 MW pro Jahr fallen. Bestehende Anlagen auf der KEV-Warteliste bekommen nichts.

2. Rückliefertarife
Gemäss dem heutigen Energiegesetz richtet sich die Vergütung des an das Netz abgegebenen Stroms ausserhalb der KEV "nach marktorientierten Bezugspreisen für gleichwertige Energie". Die ElCom hat dies im April 2016 als den Strombezug von Dritten ohne Berücksichtigung der Eigenproduktion des Verteilnetzbetreibers ausgelegt.

Im neuen Energiegesetz bilden die "Beschaffungskosten" die Referenzgrösse. Gemäss Verordnungsentwurf werden darunter die Kosten des Bezugs bei Dritten und die Gestehungskosten der eigenen Produktionsanlagen verstanden.

Auf den Punkt gebracht: Dank der ES2050 werden die Rückliefertarife voraussichtlich bei rund 7-8 Rp./kWh liegen. Der Trend zu Tarifen von 5 Rp. oder noch tiefer wird dadurch gebrochen.

3. Eigenverbrauchsgemeinschaften
Bereits seit 2014 sind Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG) zugelassen, aber die Umsetzbarkeit hängt zurzeit noch sehr stark vom Goodwill des jeweiligen Energieversorgers ab. Oft werden unnötig viele Zähler verlangt, was die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt.

Das neue Energiegesetz regelt die Eigenverbrauchsgemeinschaften detailliert. Wichtigste Vereinfachung: Die EVG verfügt gegenüber dem Netzbetreiber gemeinsam über einen einzigen Messpunkt. Zudem kann die EVG auch angrenzende Grundstücke mit einbeziehen, sofern das öffentliche Stromnetz nicht beansprucht wird.

In Mehrfamilienhäusern und Gebieten mit gemischter Wohn-/Gewerbenutzung sowie bei Industriebetrieben und Spitälern kann mit EVG ein hoher Eigenverbrauchsanteil erreicht werden. Wir erwarten deshalb einen raschen Ausbau solcher Anlagen nach Annahme der ES2050.

4. Netznutzungstarife
Gestützt auf die heutige Gesetzgebung führen viele Energieversorger für PV-Anlagen über 10 kW Leistungstarife ein, was deren Rentabilität meist massiv reduziert. In der revidierten StromVV sind entscheidende Verbesserungen vorgesehen:

  • Mind. 70% nicht-degressiver Arbeitstarif neu auch für Endverbraucher mit Leistungsmessung
  • Gleichbehandlung von Konsumenten und Prosumenten, Untergrenze für die Bildung separater Kundengruppen bei 15 kVA Anschlussleistung (vorher 10 kVA installierte Leistung). Swissolar verlangt in der Vernehmlassung eine Anhebung auf 40 kVA Anschlussleistung.

Text: Swissolar

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