Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Das revidierte Energiegesetz schafft u. a. Investitionen und Arbeitsplätze im Inland und reduziert die Abhängigkeit vom Ausland.

Revidiertes Energiegesetz: Schafft Investitionen in der Schweiz

(PM) Am 21. Mai 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das revidierte Energiegesetz. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann mit der Vorlage die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken.


Damit bleiben die Investitionen in der Schweiz und fliessen nicht ins Ausland ab. Davon profitierten Bevölkerung und Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard am 21. März bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

ES 2050: Antwort auf Umbruch
Die Energiemärkte sind wegen der tiefen Energiepreise und der neuen, sich sehr rasch entwickelnden Technologien weltweit im Umbruch. Der Klimawandel beeinflusst Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft ebenfalls. Mit der Energiestrategie 2050 antwortet der Bundesrat auf das veränderte Umfeld, um der Schweiz weiterhin eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten. Sie wird schrittweise umgesetzt. Das Parlament hat mit der Revision des Energiegesetzes dazu ein erstes Paket verabschiedet. Damit sollen der Energieverbrauch gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse gestärkt werden. Zudem sollen bestehende Grosswasserkraftwerke vorübergehend unterstützt werden, weil sie wegen der tiefen Marktpreise kaum mehr kostendeckend produzieren können. Der Bau neuer Kernkraftwerke wird verboten. Das Energiegesetz beinhaltet u.a. folgende Änderungen:

Energie sparen und Energieeffizienz erhöhen
Ein bedeutender Anteil am Energieverbrauch entfällt auf Gebäude, im Verkehr und bei den Elektrogeräten. Bei den Gebäuden soll darum das seit 2010 laufende Gebäudeprogramm weitergeführt werden, das ansonsten Ende 2019 auslaufen würde. Wer energetisch saniert, kann so weiterhin eine finanzielle Unterstützung beantragen. Mit dem Energiegesetz werden zudem steuerliche Abzugsmöglichkeiten erweitert. Im Verkehr und bei den Elektrogeräten wird der Energieverbrauch wie bisher durch kontinuierlich verschärfte technische Vorschriften gesenkt.

Erneuerbare Energien stärken
Die Einspeisevergütung wird weitergeführt. Sie vergütet Produzenten den Strom aus erneuerbaren Energien, den sie in das Stromnetz einspeisen. Die Vergütungstarife werden periodisch gesenkt, um die erneuerbaren Energien näher an den Markt zu führen. Das System wird mit dem Energiegesetz weiter optimiert: Neu müssen Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Zudem wird die Förderung befristet: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen nur noch bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030. Das Parlament hat damit sichergestellt, dass die Fördermassnahmen auslaufen.

Die Förderung wird über den Netzzuschlag finanziert. Dieser wird von 1.5 auf 2.3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Das ergibt zusätzliche 480 Millionen Franken pro Jahr. Ein Viertel davon, 120 Millionen Franken, kommt bestehenden Grosswasserkraftwerken zugute. Ein Haushalt mit vier Personen wird aufgrund des höheren Zuschlags rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute [1]. Stromintensive Firmen, die sich zur Senkung ihres Energieverbrauchs verpflichten, erhalten wie bisher den Netzzuschlag zurückerstattet.

Ausstieg aus der Kernenergie
Die bestehenden Werke dürfen laufen, solange sie sicher sind. Neue Werke dürfen aber nicht mehr gebaut werden. Das führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Den Ausschlag dafür gaben Fukushima und die in der Folge gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Kosten. Heute können neue Kernkraftwerke in Europa unter marktwirtschaftlichen Bedingungen kaum mehr realisiert werden.

Die Energievorlage stärke die Schweiz, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard. Dank den Anreizen, weniger Energie zu verbrauchen und den Anteil importierter fossiler Brennstoffe wie Erdöl zu senken, könne die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und das Klima geschont werden. «Die Förderung der einheimischen erneuerbaren Energien stärkt zudem die Innovation und schafft Investitionen und Arbeitsplätze in der Schweiz.» So sei das Land für die Zukunft gerüstet. «Viele Gemeinden, Kantone und Unternehmen haben sich bereits auf diesen Weg gemacht und nutzen die Chancen, die sich damit bieten.»

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Das revidierte Energiegesetz

  • schafft Investitionen und Arbeitsplätze im Inland,
  • reduziert die Abhängigkeit vom Ausland,
  • befristet die Förderung der erneuerbaren Energien und bringt sie näher an den Markt,
  • führt zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie.

[1] Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Haushalts mit vier Personen: 5000 kWh/Jahr.

Text: Bundesamt für Energie (BFE)

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