Rechtsverfahren gegen AKW Beznau: ENSI erlässt Verfügung

(awp/sda) - Mit einem Rechtsverfahren wollen Umweltorganisationen und Anwohner erreichen, dass das AKW Beznau im Kanton Aargau wegen mangelnder Erdbebensicherheit stillgelegt wird. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI hat in der Sache nun eine beschwerdefähige Verfügung erlassen.


Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) schreibt in der Verfügung, dass die eigene Vorgehensweise bei der Beurteilung von Störfällen als Folge von extremen Naturereignissen der Gesetzgebung entspreche. Von den AKW-Betreibern werde verlangt, dass sie die Beherrschung dieser Störfälle nachweisen würden. Als Aufsichtsbehörde überprüfe das ENSI diese Nachweise.

In der am Montag auf der ENSI-Website veröffentlichten, 25-seitigen Verfügung heisst es weiter, dass die "erfolgte Akzeptierung des deterministischen Nachweises des Kernkraftwerks Beznau zur Beherrschung des 10'000-jährlichen Erdbebens rechtmässig ist". Der AKW-Betreiber, der Energiekonzern Axpo, hatte als Folge der Katastrophe im japanischen Fukushima den entsprechenden Nachweis erbringen müssen.

Weg durch Gerichtsinstanzen
Die Verfügung des ENSI ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Anwohner und Organisationen wie Greenpeace Schweiz und die Schweizerische Energiestiftung hatten diese beschwerdefähige Verfügung des ENSI in einer Eingabe im August 2015 gefordert.

Die nun vorliegende Verfügung bildet den Auftakt zum Rechtsverfahren für die endgültige Ausserbetriebnahme der Anlage. Aus der Sicht der AKW-Kritiker würde die Anlage in Beznau einem schweren Erdbeben nicht standhalten. Die Aufsichtsbehörde ENSI wende die Strahlenschutz-Grenzwerte falsch an. Bereits an der Medienkonferenz im August 2015 liessen die Organisationen keinen Zweifel daran, dass letztlich das Bundesgericht entscheiden werden müsse.

©Text: SDA

show all

1 Kommentare

Michel Haller

Man beachte: Für Ereignisse, die weniger häufig sind als alle 10'000 Jahre, braucht ein AKW nicht ausgelegt zu werden (siehe Mitteilung ENSI). Ein solches Ereignis trifft bei 440 AKW weltweit mit über 95% Wahscheinlichkeit dieses Jahr keines (entsprechend 99.99% hoch 440). Innerhalb von 16 Jahren trifft es mit über 50% Wahrscheinlichkeit eines (= 1 - 99.99% hoch 440 hoch 16). Wenn mir jemand zeigen könnte, wo da der Rechenfehler in meiner Mittelschul-Wahrscheinlichkeitsrechnung ist, dann würde ich besser schlafen können.

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert