Kostendeckende Einspeisevergütung: Informationen für Projektanten von Photovoltaik-Anlagen

(BFE) Wer sich heute neu für die KEV anmeldet, kann mit dem aktuellen geltenden Kostendeckel von 1.5 Rp./kWh nicht in das Fördersystem aufgenommen werden. 2017 werden keine Kontingente freigegeben (siehe ee-news.ch vom 1.3.17 >>). Projektanten von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW wird empfohlen, sich für die Einmalvergütung zu entscheiden.


Zurzeit zahlt Swissgrid jeden Monat rund 1000 Einmalvergütungen aus. Allerdings gibt es auch hier längere Wartezeiten: Momentan beträgt diese 9 Monate ab Einreichen der vollständigen Unterlagen zur Inbetriebnahme.

Projektanten, die ihre Anlage nicht mehr realisieren möchten, werden gebeten, ihren Antrag bei der Swissgrid zurückzuziehen.

1. KEV und Photovoltaik-Warteliste

1.1 Wo stehen wir mit der KEV und der Warteliste?

Durchschnittlich gehen bei Swissgrid über 1‘000 Anmeldungen pro Monat ein. Durch diese grosse Nachfrage und die begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wächst die Warteliste weiter. Ende Dezember 2016 befanden sich rund 36‘256 Anlagen auf der Warteliste, davon sind rund 35‘028 Photovoltaik-Anlagen (= 2‘100 MW Gesamtleistung). Weitere Informationen sind unter www.stiftung-kev.ch/berichte/kev-cockpit erhältlich.

2017 werden keine Kontingente freigegeben (siehe ee-news.ch vom 1.3.17 >>)

1.2 Wie geht es mit der KEV weiter?

Die gesetzlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sind ausgeschöpft, so dass keine weiteren KEV-Bescheide ausgestellt werden können. Erst wenn ein höherer Kostendeckel – wie mit der Energiestrategie 2050 vorgesehen - für die Fördermittel festlegt wird, könnten weitere Anlagen in die Förderung aufgenommen werden. Die Energiestrategie 2050 kann 2018 in Kraft treten, sofern sie in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 angenommen wird.

Wichtiger Hinweis: Anlagen auf der Warteliste haben keinen Anspruch auf eine Vergütung.

1.3 Wie geht es weiter mit der Energiestrategie 2050?

Die Energiestrategie 2050, die 2018 in Kraft treten könnte, sieht eine Erhöhung des Netzzuschlags auf 2.3 Rp./kWh vor. Diese zusätzlichen Mittel würden einen weiteren Abbau der Warteliste ermöglichen, allerdings werden auch für andere Verwendungszwecke eingesetzt. Deshalb werden auch dann nicht alle Anlagen auf der Warteliste finanziell gefördert werden können.

Ausserdem hat das Parlament die Einführung einer Befristung des Einspeisevergütungssystems 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes beschlossen. Dies bedeutet, dass positive Bescheide nur noch bis voraussichtlich 2022 ausgestellt werden könnten. Anlagen, die bis 2022 einen positiven Bescheid erhalten würden, hätten Anspruch auf eine Vergütung bis zum Ende der Vergütungsdauer. Vorgesehen ist jedoch, dass neu auch grosse Anlagen eine Einmalvergütung beantragen können. Damit stünde den Betreibern dieser Anlagen eine Alternative zur Verfügung.

Das Referendum gegen die Energiestrategie 2050 ist zustande gekommen. Wird die Energiestrategie in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 abgelehnt, können ab 2018 keine weiteren Anlagen in die KEV-Förderung aufgenommen werden.

1.4 KEV oder Einmalvergütung?

Wer heute eine Photovoltaik-Anlage für die KEV anmeldet, hat mit den aktuellen gesetzlichen Bedingungen (aktueller Kostendeckel) keine realistische Chance mehr, in die KEV-Förderung aufgenommen zu werden.

Den Betreibern von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 29.9 kW wird des-halb empfohlen, sich für die Einmalvergütung zu entscheiden. Dabei werden diese Anlagen mit 20 bis 30% der Investitionskosten einer Referenzanlage gefördert.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Alle Faktenblätter zur KEV und EIV >>

Fragen zum Fördersystem (Einmalvergütung oder KEV):

Website von Swissgrid – E-Mail: kev-hkn@swissgrid.ch, Telefon: +41 848 014 014

Fragen zur Warteliste und zur Entwicklung des Fördersystems:
E-Mail: contact@bfe.admin.ch, Telefon: +41 58 462 56 11

Text: Bundesamt für Energie BFE

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert