Komfortlüftungen sorgen für gute Luftqualität in luft- und winddicht gebauten Gebäuden. ©Foto: Hoval

In den letzten gut zehn Jahren hat der jährliche Absatz insbesondere von kleinen Komfortlüftungen (< 350 m3/h) in der Schweiz stark zugenommen. ©Grafik: energie-cluster.ch

Innenleben einer Komfortlüftung: Dank Rückgewinnung von Wärme aus der 'verbrauchten' Fortluft von Wohnräumen leisten Komfortlüftungen einen wichtigen Beitrag zu einem haushälterischen Umgang mit Energie. ©Foto: Hoval

Die Energieetikette für Komfortlüftungen wurde in der EU Anfang 2016 eingeführt und gilt in der Schweiz seit 1. August 2016 auf zunächst freiwilliger Basis. Ab 1. August 2017 wird sie obligatorisch. Quelle: EU

Erscheinungsbild der überarbeiteten 'Deklaration Komfortlüftung'. Damit können einzelne Geräte verglichen werden oder es kann eine vergleichende Tabelle ('Planungsübersicht') mit allen Geräten abgerufen werden. Quelle: energie-cluster.ch

Komfortlüftung: Unabhängiger Vergleich von Lüftungsgeräten für Wohngebäude

(©BV) Informationen bezüglich Effizienz und Leistung von Komfortlüftungen können seit 2012 www.deklariert.ch abgerufen werden. Dieses Vergleichsportal wurde nun auf Anfang 2017 umfassend überarbeitet. Neu lehnt sich das Portal eng an die EU-Energieetikette für Komfortlüftungen an, bietet darüber hinaus aber wertvolle Zusatzinformationen zu den Qualitätsmerkmalen 'Hygiene' und 'Akustik'.


(©BV) Seit fünf Jahren finden Bauherren, Architekten und Gebäudetechnik-Planer auf der Webplattform www.deklariert.ch wichtige Leistungsmerkmale zu einem Grossteil der in der Schweiz vertriebenen Komfortlüftungen. Dieses Vergleichstool – bekannt als 'Deklaration Komfortlüftung' – hat sich in den vergangenen Jahren in der Branche gut etabliert. Ende 2016 waren 17 Lüftungsgeräte von acht Anbietern für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser (< 600 m3/h) auf dem Portal verzeichnet. Die Geräte werden dort – abhängig von der Effizienz der Wärmerückgewinnung und dem Strombedarf des Ventilators – in sieben Effizienzklassen (A bis G) eingeteilt. Darüber hinaus wird analog jede Anlage auch bezüglich Hygiene (Qualität des eingebauten Filters) und Akustik (Schall/Lärmemissionen) einer von sieben Klassen zugeordnet.

Transparente Gegenüberstellung der Geräte
Initiiert hatte die 'Deklaration Komfortlüftung' seinerzeit eine breit abgestützte Innovationsgruppe unter dem Dach von energie-cluster.ch, einem Verbund von rund 50 Unternehmen und Hochschulen, der den Technologie- und Wissenstransfer rund um Energieeffizienz fördert. Die 'Deklaration' war unter enger Mitwirkung der Systemanbieter und -produzenten, der Hochschule Luzern und dem Bundesamt für Energie entwickelt worden. Die Form eines Vergleichsportals im Internet wurde damals bewusst einer Etikettierug der einzelnen Geräte vorgezogen. Der direkte Vergleich im Internet ermöglicht nämlich eine transparente Gegenüberstellung der Geräte und entspricht dem Projektablauf der Planer und Bauherren.

Schweiz übernimmt Effizienzkategorien der EU
Unterdessen hat sich auch die Europäische Union um mehr Transparenz bei der Energieeffizienz von Komfortlüftungen bemüht: Anfang 2016 hat der Staatenbund eine Energieetikette für Komfortlüftungen eingeführt, so wie sie von anderen Elektrogeräten wie Waschmaschinen, Geschirrspülern oder Kaffeemaschienen bekannt ist. Die EU-Energieetikette für Komfortlüftungsgeräte wurde per 1. August 2016 von der Schweiz übernommen. Damit sind Hersteller, Importeure und Händler aufgerufen, diese Energieetikette auf ihren Komfortlüftungsgeräten anzubringen, sie aber auch in Prospekten und anderen Vermarktungswegen zu verwenden. Bis anhin ist die Verwendung der Etikette in der Schweiz freiwillig. Mit einer Übergangsfrist bis am 31.7.2017 müssen alle Komfortlüftungsgerät auch in der Schweiz mit der EU-Energieetikette gekennzeichnet werden.

Nicht ganz glücklich mit EU-Energieetikette
„Die EU-Energieetikette ist ein guter Ansatz, aber wir sind in der Schweiz mit der aktuellen Version der EU-Energieetikette für Lüftungsgeräte doch nicht so ganz glücklich“, sagt Beat Nussbaumer, Leiter der oben erwähnten Innovationsgruppe von energie-cluster.ch und Geschäftsleitungsmitglied bei der Energie- und Gebäudetechnik-Firma Dr. Eicher+Pauli AG. Die Effizienzklassen werden bei der EU-Energieetikette nämlich larger definiert, als dies bisher in der 'Deklaration Komfortlüftung' der Fall war. „Die neue Definition führt zu einem Zusammenrücken der bisher in die Klassen C bis A verteilten Effizienzkategorien in die Gruppe A und sogar A+. Mit der EU-Energieetikette ist weniger gut erkennbar, welche Lüftungsgeräte wirklich über eine sehr gute Energieeffizienz verfügen, da wichtige Faktoren ausgeblendet werden“, sagt Beat Nussbaumer. Der Schweizer Gebäudetechnik-Experte baut nun darauf, dass die Klassen der EU-Etikette künftig – wie bereits in Aussicht gestellt – präzisiert werden, um die Aussagekraft der Etikette weiter zu verbessern.


Jeder dritte Neubau nutzt heute eine Komfortlüftung
Durch 'Lüften' verpufft aus geheizten Gebäuden viel Energie in die Umwelt. Um dies zu vermeiden, müssen heute Neubauten und erneuerte Gebäude nach dem Stand der Baukunst und nach Energiegesetz luft- resp. winddicht gebaut werden. Dadurch sinkt der 'natürliche Luftaustausch' – die Planer müssen mit einem Lüftungskonzept für ausreichend Frischluft sorgen. Eine Komfortlüftungsanlage sorgt zusätzlich dafür, dass keine Bauschäden (Schimmel) durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen entstehen können. Als Königsweg für Lüftungskonzepte bei Wohngebäuden hat sich in den letzten zehn Jahren die sogenannte Komfortlüftung etabliert. Im Gegensatz zu oft günstigeren Lösungen mit Einzelraumlüftern oder reinen Abluftanlagen wird hier die Zu- und Fortluft über ein 'gemeinsames' Gerät geführt. Dies bietet Komfortvorteile und ermöglicht mit der Wärmerückgewinnung einen energieeffizienten Betrieb. Heute verfügt rund ein Drittel der Neubauten in der Schweiz über automatische Lüftungssysteme.



www.deklariert.ch bietet wesentlichen Mehrwert
Nun wäre es möglich gewesen, die 'Deklaration Komfortlüftung' mit ihrer griffigeren Definition der Energieeffizienz einfach fortzuführen. Das hätte dazu geführt, dass 'Deklaration' und EU-Energieetikette parallel unterschiedlich definierte Effizienzklassen verwendet hätten. Um diese Verwirrung zu vermeiden, haben sich die Vertreter der Schweizer Lüftungsbranche und das BFE entschlossen, die Effizienzkategorien der Energieetikette in die 'Deklaration Komfortlüftung' zu übernehmen. www.deklariert.ch bleibt die zentrale und relevante Informationsplattform für Planer von Komfort-Lüftungsanlagen. Denn im Vergleich zur EU-Energieetikette bietet sie per Anfang 2017 drei wichtige Zusatzinformationen:

  • Information zum gesamten Energieverbrauch: Anders als die EU-Energieetikette berücksichtigt die 'Deklaration' bei der Zuweisung einer Komfortlüftung zu einer Effizienzkategorie auch den Energieaufwand für den Vereisungsschutz. Das bedeutet, dass ein Lüftungsgerät insgesamt energieeffizienter arbeiten muss, um zum Beispiel die Kategorie A der 'Deklaration' zu erreichen als die Kategorie A der Energieetikette. Da der Vereisungsschutz technisch auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlich grossem Energieaufwand erreicht werden kann, werden die verschiedenen Modelle eines bestimmten Lüftungsgeräts künftig in der 'Deklaration' mitunter verschiedenen Effizienzkategorien zugewiesen, abhängig davon, über welchen Vereisungsschutz des jeweilige Modell verfügt.
  • Information zur Hygiene: Anders als die EU-Energieetikette ordnet die 'Deklaration' die verzeichneten Komfortlüftungen wie bis anhin zusätzlich verschiedenen Hygiene-Klassen zu. Die Klassifizierungskriterien für die Hygiene-Klassen wurden dabei so weit wie möglich den europäischen Normen angepasst. Dafür wurde das technische Reglement der 'Deklaration' mit der neuen EU-Filternorm abgestimmt.
  • Information zu den Lärmemissionen: Dasselbe gilt für die Zuordnung zu Akustik-Klassen, die in der 'Deklaration' ebenfalls weitergeführt werden und damit gegenüber der EU-Energieetikette eine weitere Zusatzinformation liefern.

Innovationsschub bei Lüftungsgeräten
Die Deklaration zeigt den Kunden und Planern auf, welches die geeignetsten Lüftungsgeräte sind, und sie zeigt den verschiedenen Herstellern, in welchen Bereichen ihre Geräte zu den Besten gehören. Seit ihrer Einführung hat die 'Deklaration Komfortlüftung' in der Schweiz zu einem Innovationsschub bei Komfortlüftungsgeräten geführt. Geräte mit geringem Wärmerückgewinnungsgrad sind praktisch vom Markt verschwunden. „Die 'Deklaration Komfortlüftung' (www.deklariert.ch) bleibt nach ihrer Überarbeitung ein zentrales Instrument, um das geeignete Lüftungsgerät auszuwählen“, sagt Dr. Josef Känzig, Leiter des BFE-Programms Wissens- und Technologietransfers.

  • Eine ähnliche Deklaration steht auch für Wärmedämmstoffe kostenlos zur Verfügung:
    www.energie-cluster.ch → Deklaration Wärmedämmung
  • Auskünfte zum Thema erteilt Dr. Josef Känzig (josef.kaenzig[at]bfe.admin.ch), Leiter des BFE-Programms Wissens- und Technologietransfer.

©Text: Dr. Benedikt Vogel, im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE)

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