Der Bundesrat hat eine Aussprache zum Ausbauschritt 2030/35 geführt und dem UVEK bestätigt, für die Planung zwei Varianten weiterzuverfolgen.

Bundesrat: Aussprache zum Bahnausbauschritt 2030/35

(Bundesrat) Die Bahn weist heute punktuell grosse Engpässe auf. Da die Mobilität gemäss den aktualisierten Verkehrsprognosen des Bundes bis 2040 stark zunehmen wird, ist ein weiterer Ausbau der Bahninfrastruktur nötig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 eine Aussprache zur Stossrichtung des Ausbauschritts 2030/35 geführt. Entscheide über die konkreten Projekte im Rahmen dieses Ausbauschritts wird der Bundesrat mit der Vernehmlassungseröffnung Ende 2017 fällen.


Im Rahmen der Neuregelung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) wurde ein erster Ausbauschritt für die Zeit bis 2025 beschlossen. Die entsprechenden Projekte sind in Realisierung. Das Parlament erteilte dem Bundesrat mit FABI zudem den Auftrag, bis 2018 eine Botschaft über einen zweiten Ausbauschritt vorzulegen. Dieser dient dazu, die bis 2030/35 erwartete Nachfrage zu bewältigen. Gemäss den Verkehrsprognosen des Bundes werden der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr bis 2040 um rund 50 Prozent wachsen. Um die Zunahme zu bewältigen, braucht es weitere Investitionen.

Der Bundesrat hat eine Aussprache zum Ausbauschritt 2030/35 geführt und dem UVEK bestätigt, für die Planung zwei Varianten weiterzuverfolgen. Diese tragen unterschiedlich stark zur Entlastung des Netzes bei und unterscheiden sich hinsichtlich der Finanzierung und des Zeithorizonts wie folgt:

  • Variante 1 entschärft die grössten absehbaren Engpässe im Personenverkehr und bringt punktuelle Qualitätsverbesserungen für den Güterverkehr. Dies bei einem Finanzrahmen von 7 Milliarden Franken und einer Realisierung bis 2030. Die prognostizierte Verkehrszunahme kann damit nicht gänzlich aufgefangen werden.
  • Variante 2 erlaubt es, zusätzlich weitere dringliche Ausbauten vorzunehmen. Dies bei einem Finanzrahmen von maximal 12 Milliarden Franken und einer Realisierung bis 2035. Der prognostizierte Verkehr kann damit weitgehend aufgefangen werden.

Die Federführung für die Zusammenstellung des Ausbauschritts 2030/35 liegt beim Bundesamt für Verkehr BAV. Es bezieht die Kantone, Bahnen und die Güterverkehrsbranche ein. Die beiden Varianten werden vom BAV nun weiter bearbeitet und optimiert. Ende April 2017 werden die Eckwerte festgelegt. Darauf folgen Gespräche mit den Regierungsräten der Planungsregionen. Der Bundesrat wird im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage sodann über die konkreten Projekte des Ausbauschritts 2030/35 entscheiden und gemäss Auftrag des Parlaments 2018 die Botschaft überweisen.

Mit der Ausbauplanung der Strasse koordinieren
Die Planung des Ausbauschritts 2030/35 ist mit der Ausbauplanung der Strasse koordiniert und auf die Raumentwicklung der Schweiz abgestimmt. Die optimale Nutzung bestehender Infrastrukturen hat Vorrang vor dem Ausbau. Es werden Massnahmen bevorzugt, die primär die Kapazität der bestehenden Strecken erhöhen und zum Beispiel längere Züge ermöglichen. Fahrzeitverkürzungen sind nicht prioritär.

Dank der mit FABI eingeführten, rollenden Planungsprozesse kann flexibler auf neue Rahmenbedingungen reagiert werden. Sollten zum Beispiel technologische Entwicklungen oder eine rasche Automatisierung den öffentlichen Verkehr grundsätzlich verändern, kann der Ausbau überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Finanziert wird der vorgesehene Ausbau vollständig aus dem Bahninfrastruktur-Fonds BIF. 

Text: Der Bundesrat

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