Das Gericht lehnt die Einsprachen gegen das Tiefengeothermieprojekt unter anderem aufgrund des übergeordneten öffentlichen Interesses ab.

Haut Sorne: Gericht bestätigt Geothermie-Projekt

(PM) Das Verwaltungsgericht des Kantons Jura sagt ja zum Tiefengeothermieprojekt in Haute-Sorne. Die Richter haben den kantonalen Sondernutzungsplan in modifizierter Form bestätigt und die Einsprachen von Privaten abgelehnt. Grund ist unter anderem das übergeordnete öffentliche Interesse. Eine Initiative, die das Projekt verhindern will, sammelt weiterhin Unterschriften.


Die Geo-Energie Suisse AG will im Ortsteil Glovelier in der jurassischen Gemeinde Haute-Sorne ein Tiefengeothermieprojekt realisieren. Am 2. Juni 2015 hat der Kanton Jura das Projekt bewilligt und dazu einen Sondernutzungsplan erlassen. Gegen diesen Plan haben 9 Personen Einsprache erhoben. Nun hat das kantonale Verwaltungsgericht entschieden.

Übergeordnetes öffentliches Interesse
Das Gericht lehnt die Einsprachen unter anderem aufgrund des übergeordneten öffentlichen Interesses ab. Zudem berücksichtige der vom Kanton erlassene Sondernutzungsplan alle aus Sicht Gesellschaft und Umwelt relevanten Themen (z.B. Gewässerschutz, Lärm, Erdbebenrisiko). Hingegen verneint das Gericht eine vom Kanton zu erteilende Baubewilligung. Dazu sei der Kanton rechtlich gar nicht befugt. Da der Sondernutzungsplan bereits detailliert zahlreiche Anforderungen ans Projekt beinhalte, sei auch eine Baubewilligung der Gemeinde unnötig.

Um das Projekt zu verhindern, werden im Kanton Jura derzeit Unterschriften für eine Initiative gesammelt, welche die tiefe und mitteltiefe Geothermie im Jura verbieten will. Die Sammelfrist läuft noch bis Juli 2017.

Pressemitteilung des Gerichts (auf Französisch) >>

Text: Geothermie Schweiz

0 Kommentare

Kommentar hinzufügen

Top

Gelesen
|
Kommentiert