Die Kostenstudie wird in den nächsten Monaten überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird gegen Ende 2017 vorliegen.

BFE: Kostenstudie 2016 für Stilllegung und Entsorgung von Kernanlagen liegt vor

(BFE) Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) die Kostenstudie 2016 vorgelegt. Diese wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie unabhängige Kostenexperten überprüft. Basierend auf der Kostenstudie 2016 hat die Verwaltungskommission des STENFO die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festgelegt.


Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in die Fonds bilden Kostenstudien. Die Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) schreibt vor, dass diese alle fünf Jahre gestützt auf aktuelle technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse aktualisiert werden müssen. Die letzte Kostenstudie stammt aus dem Jahr 2011. Die aktuelle Kostenstudie 2016, die von swissnuclear gemäss Vorgaben der SEFV durchgeführt wurde, bildet die Grundlage für die Berechnung der Fondsbeiträge in der Veranlagungsperiode 2017-2021.

Neue Festlegung voraussichtlich 2018
Die Kostenstudie wird in den nächsten Monaten überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft die sicherheitstechnischen Aspekte. Die eigentliche Kostenstudie wird durch unabhängige Kostenexperten im Auftrag von STENFO überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird gegen Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 legt das UVEK auf Antrag der Verwaltungskommission die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten fest. Die Verwaltungskommission des STENFO wird danach die definitiven Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festlegen.

Text: Bundesamt für Energie

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