Die vom Bundesrat beschlossene Senkung basiert auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen und berücksichtigt nicht die verschiedenen Faktoren, welche die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinträchtigen.

Swissolar: Photovoltaik unter massivem Preisdruck

(Swissolar) Bis Herbst 2017 sinken die Vergütungssätze für Photovoltaik gemäss Beschluss des Bundesrats um bis zu 28% (siehe ee-news.ch vom 2.12.16 >>). Swissolar betrachtet diesen Schritt als problematisch, weil die Absenkung deutlich stärker ist als die zu erwartende Preisreduktion im gleichen Zeitraum. Im Gegenzug verlangt der Verband ein KEV-Kontingent für Photovoltaik im nächsten Jahr.


Die vom Bundesrat beschlossene Revision der Energieverordnung ist für die Betreiber von Solaranlagen von grosser Bedeutung. Die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik werden 2017 in zwei Schritten um 10 bis 28% gesenkt. Dies basiert auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen und berücksichtigt nicht die verschiedenen Faktoren, welche die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinträchtigen. Erwähnt seien unter anderem die sinkenden Rückliefertarife der Elektrizitätswerke (EW) für nicht selbst gebrauchten Strom sowie die weiterhin massiv überteuerten von EW erhobenen Gebühren für Stromzähler. Ebenfalls fragwürdig ist die zugrunde gelegte Annahme eines Eigenverbrauchs von durchschnittlich 40%, die bei Anlagen auf Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Anlagen kaum erreichbar ist. Im Gegenzug braucht es jetzt ein KEV-Kontingent für 2017, um ein Stop&Go vor der Energiestrategie 2050 zu verhindern.

Auch die Einmalvergütung wird in zwei Schritten abgesenkt. Unverständlich ist insbesondere die überproportionale Absenkung bei dachintegrierten Anlagen – für eine typische 10 kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus beträgt sie 22%. Diese Alternative zur KEV ist zurzeit der wichtigste Anreiz für Investoren und damit essentiell für den Fortbestand des Photovoltaik-Markts bis zur Einführung der Energiestrategie 2050, voraussichtlich Anfang 2018.

KEV Kontingent von 100 MW gefordert
Allerdings erlaubt diese Tarifsenkung, die knappen Fördermittel für zusätzliche Projekte zur Verfügung zu stellen. Swissolar verlangt deshalb die Bereitstellung eines KEV-Kontingents für Photovoltaikanlagen in der Höhe von 100 Megawatt für 2017. So kann einerseits ein Stop&Go vor der Einführung der Energiestrategie 2050 (voraussichtlich 2018) verhindert werden, andererseits kann ein massgeblicher Beitrag zum Abbau der KEV-Warteliste mit über 35‘000 Photovoltaikprojekten geleistet werden.

Text: Swissolar

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