Der Bezugspreis für die neuen Aktien aus der ordentlichen Kapitalerhöhung wurde vom Verwaltungsrat auf CHF 0.36 pro Aktie festgelegt.

Meyer Burger: Ausserordentliche GV hat allen Anträgen des Verwaltungsrats zugestimmt

(PM) An der ausserordentlichen Generalversammlung der Meyer Burger Technology vom 2. Dezember 2016 wurde allen Anträgen des Verwaltungsrats mit grosser Mehrheit zugestimmt. Insgesamt waren 27’023’703 Namenaktien vertreten, was rund 29.58% des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals entspricht. 1‘225‘239 Namenaktien waren durch persönlich teilnehmende Aktionäre und durch Dritte vertreten. 25‘798‘464 Namenaktien waren durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten.

  1. Die Generalversammlung beschloss auf Antrag des Verwaltungsrats eine ordentliche Kapitalerhöhung in Höhe von CHF 22‘842‘590.00 durch Ausgabe von 456‘851‘800 neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich das ordentliche Aktienkapital der Gesellschaft auf CHF 27‘411‘108.00 belaufen. Die Zustimmung zu diesem Traktandum lag bei 98.3% der vertretenen Aktienstimmen.

  2. Des Weiteren genehmigte die Generalversammlung die Erhöhung des bedingten Kapitals für die Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, damit aufgrund des reduzierten Wandelpreises bei der CHF 100 Mio. Wandelanleihe (fällig im Jahr 2020) ausreichend bedingtes Kapital zur vollständigen Unterlegung der Wandelrechte sichergestellt ist. Das bedingte Kapital für Wandel- und/oder Optionsrechte, wurde von bisher CHF 440‘000.00 auf CHF 13‘673‘555.40 (durch Ausgabe von höchstens 273‘471‘108 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.05) erhöht. Artikel 3c der Statuten wurde im Wortlaut entsprechend angepasst. Die Zustimmung zu diesem Traktandum lag bei 98.0% der vertretenen Aktienstimmen.

  3. Die Generalversammlung folgte auch dem Antrag des Verwaltungsrats zur Erhöhung des genehmigten Kapitals von bisher CHF 240‘000.00 auf CHF 5‘482‘221.60 (durch Ausgabe von höchstens 109‘644‘432 voll zu liberierenden Namenaktien zum Nennwert von je CHF 0.05). Die Erhöhung des Aktienkapitals aus dem genehmigten Kapitals ist bis 2. Dezember 2018 möglich. Artikel 3a der Statuten wurde im Wortlaut ebenfalls entsprechend angepasst. Die Zustimmung zu diesem Traktandum lag bei 91.0% der vertretenen Aktienstimmen.


Bezugspreis für die neuen Aktien von CHF 0.36 pro Aktie
Der Bezugspreis für die neuen Aktien aus der ordentlichen Kapitalerhöhung wurde vom Verwaltungsrat auf CHF 0.36 pro Aktie festgelegt. Die Bezugsfrist für die neuen Namenaktien läuft vom 7. Dezember bis 15. Dezember 2016 (12:00 Uhr MEZ). Die Bezugsrechte werden vom 7. Dezember bis zum 13. Dezember 2016 an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange ist am 20. Dezember 2016 vorgesehen.

Der Verwaltungsrat und das Management von Meyer Burger danken den Aktionärinnen und Aktionären für ihre Zustimmung und Unterstützung.

Voraussichtlicher Zeitplan der Kapitalerhöhung

  • 06. Dezember 2016: Nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange: Stichtag für die Bestimmung der bezugsberechtigten Aktionäre.
  • Aktionäre, die nach diesem Datum Aktien erwerben, erwerben Aktien ohne Bezugsrechte.
  • 07. Dezember 2016: Beginn des Bezugsrechtshandels und der Bezugsfrist.
  • 13. Dezember 2016: Ende des Bezugsrechtshandels.
  • 15. Dezember 2016: 12.00 Uhr (MEZ): Ende der Bezugsfrist.
  • Nach Handelsschluss an der SIX Swiss Exchange: Medienmitteilung betreffend die Anzahl ausgeübter Bezugsrechte.
  • 20. Dezember 2016: Erster Handelstag der neuen Aktien.

Lieferung der neuen Aktien gegen Bezahlung des Bezugspreises.

Text: Meyer Burger

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