Das erfreulichste Ergebnis für die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen ist sicher die Gleichstellung von energetischen Einzelmassnahmen mit den Gesamterneuerungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit.

HEV Schweiz: Beteiligt sich nicht an Referendum von Energiestrategie 2050

(ee-news.ch) Die Energiestrategie 2050 ist durchberaten und bringt für die meisten betroffenen Organisationen Vor- wie auch Nachteile. Aus Sicht des Vorstandes des HEV Schweiz überwiegen die Erleichterungen für Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, weshalb der Verband das Referendum nicht aktiv unterstützen wird.


Die Energiestrategie 2050 des Bundes ist durchberaten und soweit abgeschlossen. Der Widerstand gegen dieses Gesetzespaket hatte im Verlaufe der parlamentarischen Diskussion und unter Einfluss verschiedener Zugeständnisse an einzelne Interessengruppen langsam gebröckelt. Der HEV ist bereits der dritte im Bunde: Sowohl Economie Suisse wie auch der Schweizerische Gewerbeverband sehen von einem Referendum ab.

Einige Organisationen argumentieren, dass über ein Gesetzespaket von einem solchen Ausmass und derart langfristigen Konsequenzen auch aus ordnungspolitischen Gründen das Schweizer Stimmvolk zu entscheiden hat. Diese Forderung ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Chance Eigenverbrauch
Auch für die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen bringt die neue Vorlage Verbesserungen wie auch neue Einschränkungen mit sich. Wie die gesamte Bevölkerung werden auch die Hauseigentümer unter dem höheren Netzzuschlag von 2.3 Rp./kWh auf den Strom leiden. Mit der Eigenstromverbrauchsregelung zur Nutzung des selbst erzeugten Stroms und der Anrechenbarkeit von Abwärme als erneuerbare Energie zeigen sich auch Chancen. Ein weiterer Vorteil für Eigentümer von Wohnbauten ergibt sich aus dem Anheben der Fördersumme aus der CO2-Abgabe für energetische Erneuerungsmassnahmen.

Gleichstellung von energetischen Einzelmassnahmen mit Gesamterneuerungen
Das erfreulichste Ergebnis für die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen ist sicher die Gleichstellung von energetischen Einzelmassnahmen mit den Gesamterneuerungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit. Dank dem Kompromissvorschlag, Aufwendungen für energetische Verbesserungen und Unterhalt auf bis zu zwei weitere Steuerperioden staffeln zu können, wird ein deutlicher Anreiz geschaffen, solch umfassende Erneuerungen anzupacken. Soll ein Gebäude abgerissen und durch einen energetisch besseren Neubau ersetzt werden, können neu die Abbruchkosten den energetischen Massnahmen gleichgestellt werden.

Aus diesen Gründen hat der Vorstand des HEV Schweiz heute beschlossen, dass seitens HEV Schweiz die Referendumsbemühungen nicht aktiv unterstützt werden.

Text: ee-news.ch, Quelle: HEV Schweiz

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