Wie viel der minimale Preisanstieg ausmacht, ist von Kunde zu Kunde individuell. ©Bild: BKW

BKW: Preise in Grundversorgung bleiben stabil

(PM) Neun von zehn BKW-Kunden setzen bei ihrer Stromversorgung seit Anfang dieses Jahres komplett auf erneuerbare Energien. Damit tragen sie dazu bei, die Wasserkraft als einheimische erneuerbare Energiequelle nachhaltig zu stärken. Für das kommende Jahr bleiben sowohl die Energiepreise als auch die Netznutzungstarife gleich.


Die gesetzliche Förderabgabe (KEV) steigt erneut leicht an, während die Systemdienstleistungen der Swissgrid sinken.

Zeichen für die Energiewende
Mit der Lancierung der neuen Stromprodukte hat die BKW vor einem Jahr ein Zeichen für die erneuerbare Energieproduktion gesetzt. Seit Anfang dieses Jahres bezieht die überwiegende Mehrheit der BKW Kunden Strom, welcher hundert Prozent erneuerbar ist und aus Schweizer Wasserkraftwerken stammt.

Minimaler Anstieg
Für das Jahr 2017 bleiben die Preise für die Energie und die Netznutzungstarife gleich. Durch die vom Bundesrat beschlossene leichte Erhöhung der Abgabe für die kostendeckende Einspeisevergütung KEV steigt die gesetzliche Förderabgabe von 1.3 auf 1.5 Rp/kWh. Die Senkung der Abgabe für Systemdienstleistungen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid um 0.05 auf 0.4 Rp/kWh kann diese Erhöhung nur teilweise kompensieren. Für die Kundinnen und Kunden steigt der Strompreis deshalb minimal an. Wie viel es ausmacht, ist von Kunde zu Kunde individuell. Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd und Jahresverbrauch von 2'500 kWh macht dies beispielsweise 30 Rappen im Monat aus (ElCom Verbrauchskategorie H2*). Für einen Haushalt in einer Vierzimmerwohnung mit Elektroherd und Elektroboiler mit einem Jahresverbrauch von 4'500 kWh sind es ca. 55 Rappen pro Monat (ElCom Verbrauchskategorie H4*).

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* Die Verbrauchskategorien der ElCom sind lediglich Modellwerte. Der effektive Verbauch ist abhängig von den technischen Installationen und Energieeffizienzmassnahmen der Kunden.

Bundegerichts-Entscheid vom 20. Juli 2016 zur Berechnung der anrechenbaren Energiekosten und die Auswirkungen auf die BKW: Nach Überprüfung des Urteils kann die BKW davon ausgehen, dass dieses keine wesentlichen Auswirkungen auf die Preispolitik der BKW für ihre Kunden hat.

Text: BKW AG

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