Der Entscheid des Ständerates ist für die Branche ein schwerer Schlag, insbesondere da die gegen die Kleinwasserkraft eingebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind.

Swiss Small Hydro: Kritisiert Förderuntergrenze für neue Kleinwasserkraft

(Swiss Small Hydro) Der Ständerat hat gestern in der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 entschieden, dass Kleinwasserkraftwerke in Zukunft nur noch ab einer Bruttoleistung von 1 MW gefördert werden sollen (siehe ee-news.ch vom 31.5.16 >>). Damit wird der Bau von Kleinwasserkraftwerken mit einer jährlichen Elektrizitätsproduktion von 170 Millionen Kilowattstunden verhindert. Dies ist mehr Strom als sämtliche Haushalte der Stadt Luzern verbrauchen!


Der Ständerat entscheidet sich damit gegen die Empfehlungen seiner Kommission und gegen den Bundesrat, schwenkt aber auf die Linie des Nationalrats ein. Der Entscheid des Ständerates ist für die Branche ein schwerer Schlag, insbesondere weil die gegen die Kleinwasserkraft eingebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind:

  • Das Argument der grossen Eingriffe in Fliessgewässer für eine kleine Energieproduktion vernachlässigt, dass solche Anlagen insbesondere an bereits beeinträchtigten Standorten gebaut werden und in der Regel zu einer Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation führen. Oder wie dies auch durch den Bündner Ständerat Martin Schmid treffend formuliert wurde, dass Kleinwasserkraft sämtliche heute gültigen Umweltanforderungen erfüllen müssen, um überhaupt gebaut werden zu können.
  • Einerseits wurde auf den geringen Beitrag dieser Kraftwerke zur Energiewende hingewiesen, im Vergleich zur Grosswasserkraft. Es wird dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke bereits heute mehr Strom als alle anderen erneuerbaren Energien produzieren, und dass das Ausbaupotenzial bei der Kleinwasserkraft gleich gross ist wie bei der Grosswasserkraft.
  • Weiter wurden die hohen Kosten dieser Kraftwerke bemängelt, dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke über ihre Lebensdauer betrachtet mit Abstand den günstigsten Strom aller KEV Technologien produzieren. Auch gemäss KEV-Statistik produzieren die Kleinwasserkraftwerke die günstigsten Kilowattstunden überhaupt.

Erschwerend kommt dazu, dass bei Kraftwerken mit einer durchschnittlichen Leistung von mehr als 570 kW (entspricht einer Jahresproduktion von mehr als 5 GWh) keine Abnahme und Vergütungspflicht mehr besteht. Hierbei besteht jedoch weiterhin eine Differenz zum Nationalrat.

Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, nimmt den Entscheid des Ständerats enttäuscht zur Kenntnis.

Text: Swiss Small Hydro

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