Laut dem neuen Gesetzesentwurf darf ausserdem im Überschuss produzierter Strom aus EE-Anlagen, die an das Hochspannungsnetz angebunden sind, zukünftig auch an die marokkanischen Elektrizitätswerke (Office national de l'électricité et de l'eau potable – ONEE) verkauft werden, jedoch begrenzt auf 20% der jährlichen Stromerzeugung der Anlage. Genaue Angaben zur Definition und zur Berechnung des Überschusses stehen aber noch aus. Zudem wird mit der Gesetzesänderung die Definition von Kleinwasserkraft in Marokko auf Anlagen mit einer Kapazität bis zu 30 MW erweitert (von bisher 12 MW). Mit der noch ausstehenden Veröffentlichung im marokkanischen Amtsblatt wird der Entwurf rechtskräftig, jedoch kann sich die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften für die Umsetzung des Gesetzes laut Expertenmeinung verzögern.
Wichtiges Signal
Dennoch gilt die Gesetzesänderung laut Medienangaben als wichtiges Signal für den Fortschritt des EE-Ausbaus in Marokko. Erst im Dezember 2015 beschloss Marokko ein neues Ziel zum Ausbau erneuerbarer Energien, wonach das Königreich seinen Energiebedarf zu 52% aus EE-Anlagen bis 2030 decken will.
Die Exportinitiative Erneuerbare Energien organisiert vom 10. bis 14. Oktober 2016 eine Geschäftsreise nach Marokko zum Thema Windenergie, an der interessierte Unternehmen zur Kontakt- und Geschäftsanbahnung teilnehmen können. Die Informationsveranstaltung zum Thema Windenergie findet am 12. Mai 2016 in Berlin statt.
Gesetzesentwurf >>
©Text: Deutsche Exportinitiative Erneuerbare Energien (EEE)
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